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Wie Kasendorf zu den Hohenzollern kam

Gegen Ende des 13. Jahrhunderts umfasste der Herrschaftsbezirk der Förtsche die festen Burgen Thurnau, Menchau, Berndorf und Peesten. Dazu gehörten weiterhin die Dörfer Kasendorf, Neudorf, Welschenkahl, Azendorf, Reuth, Heubsch, Döllnitz, Limmersdorf, Hörlinreuth, Felkendorf, Muckenreuth und Aichen, außerdem eine weitere Anzahl Höfe und Mühlen.

In den Burgen saßen ihre Eigenleute, die “militares“, die in Thurnau das Kämmerer-, Marschalls- und Kelleramt ausübten, auf den Dörfern die Bauern, die ihnen Zins- und Frondienste zu leisten hatten. Über die Eigenleute und Zinsbauern besaß das Geschlecht der Förtsche auch das Vogtei- und Bannrecht, d.h. die niedere Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt. Die “Hohe Gerichtsbarkeit“, also die “Herrschaft“ über Leib und Leben der Untertanen, ist mit Sicherheit, von den Walpoten auf Zwernitz gekauft, um diese Zeit dazugekommen.

Die neuen Besitzer von Zwernitz (heute Sanspareil) und Kulmbach, die Hohenzollern von Nürnberg, müssen gerade wegen der Ausübung dieses Rechts der “Hohen Gerichtsbarkeit“ mit den Förtschen in Streit geraten sein. Außerdem hat der Bischof von Bamberg, der die ehemalige Cent Weismain-Niesten aus dem meranischen Erbe erhalten hatte, nach Ausweitung seines Fürstentums getrachtet.

Der gefährlichere Gegner für die Herrschaft Thurnau aber war den Machtverhältnissen entsprechend, der Burggraf von Nürnberg. Aber weder Burggraf noch Bischof eröffneten die Auseinandersetzung um das von ihnen von drei Seiten umschlossene Herrschaftsgebiet, sondern die Förtsche durch ihre Uneinigkeit in ihren eigenen Reihen. Dietrich der Berner verkaufte 1288 seinen Anteil an der Burg Thurnau an den Bischof Arnold von Bamberg. Dadurch wurde dieser Miteigentümer an Thurnau und seinen Gütern. Unmittelbar darauf verschrieb sich Albert II. Förtsch von Thurnau als Burgmann an den Burggrafen von Nürnberg und gab diesem für empfangenes Dienstgeld Neudorf als Pfand. Der Bischof von Bamberg gab zwar den Förtschen nach dem Tode Dietrichs seinen Anteil an der Burg Thurnau wieder zurück, es gelang ihm aber, durch den Lehensvertrag von 1289 einen Teil des Thurnauer Herrschaftsgebiets zu Bamberger Lehen zu erhalten.

Zum Ärger des Bischofs kamen die Förtsche im Tauschvertrag von 1307 aber auch dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg entgegen, denn sie verkauften ihm plötzlich, ohne Rücksicht auf die Bamberger Lehensherrlichkeit, die Burg Thurnau und alle ihre Mannschaft, Hölzer, Baumgarten, Fischwasser, Äcker, Eigenleute und alles, was zur Burg gehörte. Bei Nichteinhaltung dieses Vertrages verpflichteten sie sich, 1000 Pfund Haller als Strafe zu zahlen. Zum Pfand dafür setzten sie 8 ihrer Dörfer ein, nämlich Kasendorf, Döllnitz, Muckenreuth, Hörlinreuth, Felkendorf, Menchau, Limmersdorf und Berndorf. Diese sollten dem Burggrafen verfallen, wenn der Kauf rückgängig gemacht werden sollte.

Durch die Ansprüche, die das Hochstift Bamberg seit 1289 an Burg Thurnau und dem, was dazugehörte, erworben hatte, konnte ohne dessen Genehmigung der Vertrag mit den Hohenzollern nicht wirksam werden. Bischof Wulfing von Bamberg ließ sich diesen Handel auch nicht gefallen und bestand mit Nachdruck auf seinem älteren Oberlehensrecht. Nach langem Hin und Her war schließlich der Bischof bereit, für die Förtsche die 1000 Pfund Haller Strafe selbst zu bezahlen. Für dieses Entgegenkommen musste ihm aber das Vorkaufsrecht auf Thurnau eingeräumt werden, sowie das Zugeständnis, dass nach dem Aussterben des Geschlechts der Förtsche die Burg Thurnau samt allem Zubehör an das Bistum Bamberg fällt. (Das trat 1564 auch ein!). Ganz ohne Einbuße gingen die Förtsche aus dieser Aktion aber nicht hervor: Sie mussten Kasendorf an den Burggrafen von Nürnberg abtreten, das von nun an zum Herrschaftsbereich der Hohenzollern gehörte.

Kasendorf erhält Stadtrechte

Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg, dem das Kaufgeschäft mit den Förtschen 1307 misslungen war, war laut Urkunde von 1328 Besitzer des Ortes Kasendorf. Aufgrund der Auseinandersetzungen, die diesem Besitzwechsel vorausgegangen waren, war das Interesse der Hohenzollern verständlich, Kasendorf wirtschaftlich zu stärken, seine Bedeutung politisch und als Durchgangsort an der wichtigen Fernhandelsstraße hervorzuheben und vor allem einen Gegenpol zur Herrschaft Thurnau zu schaffen.

So kam es dem Burggrafen sehr zustatten, dass ihm der ehemalige Wittelsbacher Herzog und jetzige Kaiser Ludwig der Bayer zu Dank verpflichtet war. In der Schlacht bei Mühldorf an Inn am 28.September 1322, der letzten Ritterschlacht des Mittelalters ohne Feuerwaffen, hatte er ihm durch seinen Beistand gegen den Oesterreicher Friedrich den Schönen zum Sieg verholfen. Auf Bitten Friedrichs IV. hin erteilte der im gleichen Jahr erst vom römischen Volk zum Kaiser gewählte Ludwig am 22.April 1328 von Rom aus folgendes Privilegium:

"Wir Ludwig von Gottes Gnaden, Römischer Kaiser, allzeit Mehrer des Reiches entbieten allen und jedem, denen gegenwärtiger Brief vorkommt, unsere Gnade und alles Gute. Es erfordert die Hoheit der Königswürde, dass wir allen und jedem, welche uns mit Ehrfurcht und Treue dienen, mit geziemenden Belohnungen zuvorkommen, damit die übrigen durch die Hoffnung einer solchen Belohnung desto heftiger und zuversichtlicher zu unserem und des Reiches Gehorsam und Dienst angereizt werden mögen. Wissen sie demnach, sowohl den Gegenwärtigen als (den) Zukünftigen, dass wir nach Erwägung der Ehrfurcht und Treue unseres geliebten und treuen Rats, Friedrich, Burggraf zu Nürnberg, seiner Bitte Gehör gegeben und ihm die Macht und Erlaubnis erteilt haben, zu errichten, zu bauen und zu machen eine befestigte Stadt in Kasendorf, dieselbe mit Mauern, Gräben und übrigem, zu einer befestigten Stadt gewöhnlichen Erfordernisse ohne alle Hindernisse zu versehen, daselbst ein Blutgericht mit allem, was dazu gehört, zu halten und einen Richter dahin zu setzen, der über alle Fälle und Frevel, die in die weltliche Gerichtsbarkeit einschlagen, ob berühre den Leib oder die Verstümmelung der Glieder, wie auch Güter und andere Sachen zu urteilen, vollkommene Gewalt haben soll.

Ferner einen Wochenmarkt in derselben Stadt, an welchem Tage man wolle, zu errichten und anzuordnen. Wir wollen auch zugleich, dass gedachte Stadt Kasendorf alle Rechte, Freiheit und Gnade genießen und gebrauchen soll, welche die Stadt Nürnberg bisher genossen und gebraucht hat oder künftig genießen und gebrauchen wird. Zu dieser Urkunde haben wir gegenwärtigen Brief verfertigen und solchen mit unserem Majestäts-Siegel befestigen lassen.

egeben zu Rom beim heiligen Peter am 22. Tag des Monats April in der Römerzinszahl im Jahre 1328 unserer königlichen Regierung .. ."

(Aus dem Heimatbuch des Marktes Kasendorf)