NEUDORF – EIN ALTES DORF

Das genaue
Gründungsdatum des “novum villa“- des neuen Dorfes - lässt sich
nicht ergründen. Erwiesen ist jedoch durch Funde, dass schon in
vorchristlicher Zeit diese Hochfläche von Menschen durchstreift wurde.
Erste
urkundliche Erwähnung findet es 1286, als Förtsch von Thurnau unter
anderem das Gut zu “Niwendorf“ seiner Frau als ‘Morgengabe“
vermachte. Zum Grundbesitz an Eigen und Lehen gehörte den Förtschen auch
Neudorf.
Albert II. Förtsch
von Thurnau verpfändete 1289 Neudorf dem Burggrafen von Nürnberg. Wenn
es diesem auch nicht gelang, in Neudorf nennenswerten Besitz zu erlangen,
so war doch das hohe und niedere Gericht markgräflich und dem Adel nur
qestattet, geringe Frevel innerhalb der Hofrait zu bestrafen.
Das Landbuch
des Amts Kasendorf von 1534 weist neun Förtsch‘sche, das Stift Bamberg
sechs, Kloster Langheim einen und der Markgraf einen Grunduntertanen aus.
Den Zehnten
war Neudorf der Pfarrei Kasendorf schuldig. Nach dem Verzeichnis von
1759 betrug derselbe zwei Metzen Weizen, 1/2 Sümmer Korn, zwei Metzen
Gerste und 1/2 Sümmer Hafer. Im Gegensatz zu Reuth, Döllnitz,
Lindenberg,
Heinersreuth, Menchau, Welschenkahl, Zultenberg, Heubsch und Kasendorf
selbst hatte Neudorf keinen lebendigen Zehnt zu leisten, wie Hühner und
dergleichen.
Im
‘Verzeichnis der immediaten und mediaten Unterthanen, Höfe, Seldengüter
und Trüpfhäuser im hochfürstlich Brandenburgischen Vogthey Ambt
Casendorf 1759“ finden wir Namen, deren Träger noch heute in Neudorf
ansässig sind. So haben inne: Erhard Peetz 1 Sölde (kleines Gütlein);
Christoph Genk 1/2 Hof, 1 Sölde, 1 Trüpfhaus (= Besitz, der nur so weit
reicht, als die Trüpf des Hauses geht); Peter Bergmann 1 Sölde; Philipp
Münch 1/2 Trüpfhaus, 1 Sölde; Andreas Weith 1/2 Hof, 1 Sölde; Peter
Franken-berger 1 Trüpfhaus; Adam Hofmann 1 Hof; Hans Schmidt sen. 1 Sölde;
Hans Tauer, Witwer, 1 Trüpfhaus, Pangratz Müller, 1 Sölde; Christoph
Popp 2/3 Hof, 1 Sölde, 1 Trüpfhaus; Hans Schmidt jun., 2 Sölden; Johann
Mertel 1 Seld, Hans Frankenberger 1 Seld; Heinrich Friedmann 1 Hof, gehört
zum Hochfürstlich Brandenburgischen Vogteiamt Kasendorf, so datiert vom
14. April 1759. Der Dorf- und Gemeindeschroth gehörte bis zur
Grenzscheide zum Vogteiamt Wonsees.
Das Kastenamt
Kasendorf hatte nur einen zeitlich begrenzten Bestand. Den
Erbnachfolgern der Förtsche, den nachmaligen Grafen Giech, gelang es, den
eingeschränkten Herrschaftsbereich auszuweiten und alle Dörfer im
Umkreis dem Herrschaftsgericht zu unterstellen. Bis 1929 gehörte Neudorf
zu dem später in Amtsgericht umbenannten Landgericht Thurnau. Kirchlich
pfarrte es wie vordem weiter nach Kasendorf
(Aus dem Heimatbuch des Marktes Kasendorf)