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Nutzer |
Meldungen |
Unterversorgt (<1 Mbit) |
Erhöhter Bedarf |
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Unternehmen |
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19 |
32 |
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4 |
4 |
4 |
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3. Zieldefinition
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushaltein den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
4. Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
- Vorstellung des
Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches
Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale
Datenrate im Download und im Upload
- Endkundenpreise,
inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche
Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur
Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Versorgungs- und
Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der
Inbetriebnahme
5. Besonderheiten im
Auswahlverfahren
a)
Bewertungskriterien
- Erschließungsgrad
- Höhe der
Endkundenpreise
- Zuschussbedarf
- Technisches
Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
-
Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Der
Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig
berücksichtigt.
b) Offener
Netzzugang auf Vorleistungsebene
Anderen Netz- und
Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf
Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer
6.4.2 der
Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
c) Netzbetrieb
Die Inbetriebnahme
soll 6 Monate bzw. spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
6. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur
eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine
etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und
eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf
die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen
beziehen, eingehalten werden.
7. Fristen
Die Offerten für das
Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 4. Januar 2010 beim Breitbandpaten des Marktes Kasendorf eingegangen sein (siehe
Ziffer 8).
Die Offerten für
das Auswahlverfahren müssen spätestens 18. Januar 2010 beim
Breitbandpaten des Marktes Kasendorf eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
8. Ansprechpartner
Ansprechpartner
ist der gemeindliche Breitbandpate
Hier finden Sie die Bedarfs- und Ist-Analyse.