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1986 – ein Jubiläumsjahr

Die Geschichte Kasendorfs und seiner Umgebung reicht weit in die Vergangenheit zurück. Zahlreiche Funde aus der Jüngeren Steinzeit (3000 - 1800 v. Chr.), der Bronzezeit (1800 - 800 v. Chr.) und der anschließenden Eisenzeit (700 - 50 v. Chr.) zeugen von einer frühen Begehung bzw. Besiedlung dieses Raumes.

Der älteste Beleg deutscher Bierbrautätigkeit, Bieramphoren aus der Hallstattzeit ca. 700 v.Chr.,  wurde zum Beispiel hier in Kasendorf gefunden.

Reste einer Siedlung und eines Begräbnisplatzes der Urnenfelderzeit (1000 - 700 v. Chr.) wurden erst in den letzten Jahren im Industriegebiet zwischen Kasendorf und Heubsch angeschnitten. Im nahegelegenen Pfarrwald befindet sich der bekannte Friedhof aus der Hallstattzeit (700  - 450 v. Chr.) mit noch 78 sichtbaren Grabhügeln. In mühseliger Forschungsarbeit hat man festgestellt, dass schon in der Jungsteinzeit sowie in der Bronzezeit Menschen auf dem Gipfel des Turmberges Schutz gesucht hatten, und dass sie in der Hallstattzeit den Bergsporn und das Gipfelplateau durch Mauer- und Wallanlagen befestigten, die sie in den nachfolgenden Jahrhunderten ständig erweiterten und erneuerten.

Dieses Wissen um das Geschehen in unserer Heimat, die Lebensweise ihrer Bewohner in vergangener Zeit, lässt sich nur aus Bodenfunden durch wissenschaftliche Grabungen, Untersuchungen, Vergleiche und Schlussfolgerungen erwerben. Alles, was uns darüber bekannt ist, liegt trotzdem im ungewissen Nebel der Wahrscheinlichkeit. Beweiskraft über Leben und Wirken unserer Ahnen gewährleistet erst die dokumentarische Aufzeichnung. Ein Ort kann darum von dem Zeitpunkt an seine Existenz bestätigt sehen, von dem an eine urkundliche Erwähnung darüber Zeugnis ablegt.

Wenngleich also Menschen bereits vor Tausenden von Jahren unseren engeren Heimatraum besiedelt hatten, so kann Kasendorf in diesem Jahr doch erst sein 700-jähriges Bestehen feiern.

Als erste urkundliche Erwähnung des Ortes Kasendorf vom Sankt Peterstag vor Fastnacht des Jahres 1286 (22. Februar) ist im Bayerischen Staatsarchiv in München die Urkunde aufbewahrt, die als ältestes bekanntes Dokument u. a. die Ortsnamen Reuth, Kasendorf, Neudorf, Azendorf und Döllnitz nennt.

An jenem Tage legte Eberhart Förtsch von Thurnau den Umfang der „Morgengabe“ an seine Frau vertraglich fest. Nach altem deutschen Recht war dies besonders beim Adel das Geschenk des Mannes, das er seiner Gattin als Entgelt für die vollzogene Ehe gewährte. Die Morgengabe war ein Vertrag, welcher die Versorgung der Witwe garantieren sollte, falls der Ehemann früher verstarb. Blieb die Ehe kinderlos, so fielen die der Frau vermachten Güter nach deren Tod an die Mannessippe zurück.

Im folgenden sollen die Kopie der Urkunde und ihre Übertragung in die Schriftsprache wiedergegeben werden (mit einigen Erklärungen):

„Ich, Eberhart von Thurnau, der Förtsch, tue kund und zu wissen allen denen, die diese Briefe gesehen, daß ich geschafft (gegeben) habe meiner Hausfrau (Ehefrau) der Petersen ihre Morgengabe das Dorf Limmersdorf mit allem Rechte und dem Kirchensatz, welches ich kaufte von dem Rindsmaul und zu dem von dem Haug (=Burghaig). Dazu schaffe ich ihr das Gut zu Neudorf unter dem Wortenberg (=Lindlein), welches ich da habe mit dem Zehenten mit allem. Dazu das Gut zu Reuth bei Kasendorf, da habe ich vier Mann. Dazu die Mühlschweine zu Krassach.

Diese Güter soll sie lediglich haben bis zu ihrem Tode wenn ich nicht bin. Und an ihrem Tode mögen sie davon geben um unserer Seele (willen) vierzig Pfund Haller oder Bamberger, wie sie wollen.

Aber nach ihrem Tode soll es wieder zufallen unseren Kindern, die wir miteinander bekommen haben.

Will sie aber einen Wirt (~ Ehemann) nach mir nehmen, so sollen ihr meine Kinder zweihundert Pfund geben. Und wenn sie ihr das gegeben haben, so soll sie mit diesen Gütern nichts mehr zu tun haben.

Will sie auch bei meinen Kindern bleiben, so soll sie Kinder und alles Erbe behalten.
Dies sind die Leute, die meiner Hausfrau Morgengabe sind:

Friedrich von Azendorf und seine Kinder, Heinrich, sein Bruder von Azendorf und seine Kinder, Otte Dietriches Sohn und seine Kinder, Herr Friedrich von Stollberg und seine Tochter, die Ulensinne und ihre Kinder.

Der Schneider und seine Kinder. Und Jute Ottens Schwester.

Diese Güter sollen meine Kinder, die ersten und die anderen miteinander teilen, zu Döllnitz fünf Güter:

Das, da der Arnolt drauf sitzt, das, da des Mullners Sohn drauf sitzt, das, da der Fahrmann drauf sitzt, das, da der Fröhlich drauf sitzt, das, da die Baderin drauf sitzt. Dazu eine Hube zu Kemeritz. Dazu vier Güter zu Limmersdorf, die mir von meiner Mutter zufielen, auch eine Hube zu Menchau, da der Hukke drauf sitzt, dazu zwei Seldenlehen zu Menchau, auch ein halbes Dorf Eberhardtsreuth (bei Neudrossenfeld Pechgraben) (6 Höfe!), und das Holz und die Wiesen zu Hutschdorf, und dazu einen Hof zu dem Horn (zwischen Langenstad und Neuenreuth) und die Weiher.

Aber von dem unteren Weiher, bin ich nicht mehr, so soll mein Sohn jedes Jahr ein Fischessen zu Langheim geben.  Wenn das mein Sohn nicht will, so soll derselbe Niederweiher zu Langheim gehören. Ich schaffe (gebe) meiner Tochter Adelheid anderthalb hundert Pfund von meinem Erbe und von meinem Gut als ihr Erbteil, das sie zu Recht haben soll.

Ich schaffe den Herren (Mönchen) zu Langheim für meine Seele (Seelenheil!) und für allen deren Seelen, denen ich etwas schuldig bin, eine Hube zu Hutschdorf und was dazu gehört. Das Seldenlehen an Holz und Wiesen, das gehört meinen Kindern, dass man alle Jahre meinen Jahrestag begehe und den Herren ein Diné (Essen) dafür gebe. Ich gebe (“schaffe“) den Frauen (Klosterschwestern)zu Sonnenfeld die Mühle zu Döllnitz, bis sie ihnen 10 Pfund eingebracht hat, dass sie dann allein meinen Kindern gehört. Falls ich dann keinen Sohn habe, so soll sie dann allein den Klosterfrauen gehören. Aber die Mühlschweine gehören meinen Kindern. ich vermache (schaffe) den Frauen von Himmelkron eine Hube zu Döllnitz, da Werner drauf sitzt solange, bis sie ihnen zehn Pfund eingebracht hat, dass sie dann allein meinen Kindern gehört, es sei denn, dass ich keinen Sohn habe (bekomme), so soll sie gar lediglich (gänzlich, endgültig) der Frauen sein.

Ich vermache (schaffe) meinem Bruder die Hube zu Limmersdorf, da Hermann Schilling darauf sitzt, so dass zuerst den Klosterfrauen von Mariaburghausen zehn Pfund zufallen.
Darüber (hinaus) tue ich kund (gebe ich bekannt), dass ich, wenn ich ohne Erben sterbe, meinem Bruder Albrecht und seinem Sohn Thurnau gegeben habe (vererbe) und alles mein Erbe (Besitz), das ich mir geschaffen habe, Leute und Gut. Auch (Ebenso) hat er mir alles miteinander (=seinen Besitz!) vermacht und meinem Sohn Eberhart, wenn er ohne Erben stirbt.

Dazu ordne ich an, dass es mein Wille ist, dass meinen Töchtern noch ihren Ehemännern nicht anderes geschehe wie ich in diesen Briefen beschieden habe, dass ihnen mein Gut zugesprochen wird.

Bei diesem Geschäft (dieser Abmachung) sind (anwesend) gewesen und sind Zeuge Herr Konrad von Wirsberg, Herr Albrecht der Förtsch und auch Albrecht, des jungen Förtschen Sohn. Herr Konrad von Blankenfels, Herr Herrmann Förtsch, Heinrich von Wirsberg, Herr Albrecht, der alte Kämmerer, Herr Albrecht Gareis, Dietrich der Berner. Von unseren Leuten Albrecht Förtschlein, Hermann von Schwürbitz, Heinrich von Azendorf, Friedrich von Azendorf. Dietrich Töchter und sein Sohn.

Dies ist geschehen nach unseres Herrn Geburt über tausend Jahr und zweihundert Jahr und sechsundachtzig Jahr am St. Peterstag vor Fastnacht (22. Februar 1286)."

(Aus dem Heimatbuch des Marktes Kasendorf)