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Obere Ortsteile – Reuth

Rodungsdorf auf dem Jura

Zu den Einzelhöfen und kleinen Weilern, die, urkundlich zu dieser Zeit bereits greifbar, im 13. Jahrhundert das große Waldgebiet in unserer Gegend aufzulockern begannen, gehören zweifellos auch Reuth und Neudorf. Die meisten der Orte, mit Gundersreuth, Neuenreuth und Wüstenbuchau im Norden, Neudorf und Reuth (mit 3 Höfen) im Westen, Kleetzhöfe im Süden (die 3 letztgenannten auf dem Albrand!), Putzenstein, Muckenreuth, Hörlinreuth und Eberhardtsreuth im Osten, dürfen ohne Bedenken der Siedlungsinitiative der neuen Herren der „Herrschaft“ Thurnau zuzuschreiben sein, denn sie erweisen sich durchwegs als freies Eigen der Förtsche.

Dass der mittelhochdeutsche Rodungsname “riuti, riute“ (= gerodetes, urbar gemachtes Stück Waldland, Rodung) inmitten einer uralten, vorgeschichtlichen Besiedlung erscheint, beweist die inzwischen eingetretene Überwaldung der fränkischen Albhochfläche.

Die erste urkundliche Erwähnung von Reuth findet sich vom Jahre 1286 im Zusammenhang mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen Eberhart Förtsch von Thurnau und seiner Ehefrau Petersen, in der er u. a. auch ‘das Gut zu Rieut bei Kazendorf, wo er 4 Mann hat‘, als Morgengabe vermachte. 1317 nahm Förtsch von Thurnau vom Grafen von Henneberg das Dorf zu Raute zum Lehen für die Übereignung des Menchauer Zehnten an das Katharinensppial in Bamberg. 1332 verkauften die Förtsche dem Kloster Langheim ein Lehen (=ein Anwesen in der Größe eines halben Hofes) sowie ein Gut in Revth bei Kasendorf.

1390 finden wir im Urbar des Klosters Langheim den Vermerk, dass Förtsch in “Rewtlein ob Kasendorf“ 3 Bauern hat und dass Marten Förtsch die Güter “zum Rewt“ hinter Kasendorf vom Kloster in Pfand nimmt, die nicht mehr ausgelöst werden.

Das Zinsbuch der Förtsch von 1526 weist aus, dass ihnen aus Reuth 2 Höfe, 5 Gütlein und 3 Selden zinsen.

1534 verzeichnet das Landbuch des Amts Kasendorf:

11 Mannschaften (= Lehenbauern) der Förtsche sind dem Markgrafen (von Bayreuth/Kulmbach) nichts schuldig. Die Pfarrei Kasendorf hat einen Zinshof “zu Reutt auf dem Gebirg“. Die hohe und niedere Gerichtsbarkeit gehören zum markgräflichen Gericht in Kasendorf, außer den kleinen Freveln innerhalb der Hofrait.

Nach dem Aussterben der Förtsche mit dem Tode des Jorg Förtsch von Peesten 1564 fällt Reuth mit dem markgräfliehen Lehen an die 3 Töchter des letzten Namensträgers und nach der Abfindung der von Künzberg in den Besitz der von Giech. 1759 wird Reuth beschrieben als dem markgräflichen Vogteiamt Kasendorf zugehörig mit 2 unmittelbaren Untertanen auf 2 halben Höfen, 10 direkten Untertanen der Giech auf 2 Höfen, 3 halben Höfen, 2 mal 3/8 Höfen, 1 Selden und 2 Trüpfhäusern.

1838 wird die Größe des Ortes mit 17 Wohngebäuden im Herrschaftsgericht Thurnau angegeben. Daraus ist ersichtlich, dass sie sich in den letzten 150 Jahren nahezu nicht verändert hat.

Das Steinbeil von Reuth

Etwa 50 m südwestlich der bronzezeitlichen Fundstelle liegt das Flurstück “Im Gründlein“. Vor 70 Jahren war es noch Ödland, das der Besitzer durch Ausgraben der Steine bis auf 80 cm Tiefe in einen Acker umwandelte. Dabei fand er 1926 60 bis 70 cm unter der Erdoberflache einen Diabasstein (wahrscheinlich “Amphibolit“ = Hornblendeschiefer - D.Sch.), der sich durch ein Gutachten des damaligen Hauptkonservators des Landesamts für Denkmalpflege in Würzburg, Prof. Dr. Georg Hock, als Steinbeil erwies. Dieses sogenannte “spitznackige“ Steinbeil mit gewölbten Breitseiten und leicht gekanteten Schmalseiten ist charakteristisch für das Spätneolitikum (= Jüngere Steinzeit, 4000 bis 2000 Jahre vor Chr.). Die Gesteinsart kommt in unserem Gemeindebereich nicht vor, der Stein könnte aber aus dem Raum Wirsberg/Kupferberg/Bad Berneck stammen.

(Aus dem Heimatbuch des Marktes Kasendorf)