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Richtlinien zur Gewährung von Baukindergeld des Marktes Kasendorf laufen zum 31.12.2021 aus

Ursprünglich wurde das Baukindergeld eingeführt, um die Baugrundstücke in den Baugebieten des Marktes Kasendorf attraktiver zu machen. Es sollte ein Anreiz für junge Familien sein, sich im Gemeindegebiet nieder zu lassen.

Nachdem sich die aktuelle Lage seit einigen Jahren umgekehrt hat und die Baugrundstücke schon über das Angebot hinaus reserviert sind und es lange Wartelisten gibt, wurde die Sinnhaftigkeit des Baukindergeldes in einer der letzten Marktgemeinderatssitzungen infrage gestellt. Auch gab es immer wieder Grenzfälle durch die Anpassung der Richtlinie im Jahr 2019 und der damit verbundenen Ausweitung auf generelle Wohnraumschaffung -  auch durch Kauf von Bestandsimmobilien und Grundstücken - innerorts. Daraufhin befasste sich ein Arbeitskreis mit einer eventuellen Neureglung oder Anpassungen dazu.

Nach eingehender Diskussion und Abwägung von Grenzfällen, die es schon gibt und weiter auftreten können, beschloss der Kreis, den Gemeinderäten den Vorschlag zu unterbreiten, das Baukindergeld zeitnah einzustellen. In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.09.2021 (TOP 20) wurde dann auch folgendes dazu beschlossen:

Die Förderrichtlinie wird vollständig zum 31.12.2021 aufgehoben. Es werden weiterhin nur noch die restlichen Baumaßnahmen im Baugebiet „Am Fichtig, BA III“ gefördert.

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