In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffenamt in Bayern
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter und wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern an den Verhandlungen und Entscheidungsfindungen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts mit.
Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.
Informationen, auch zur Entschädigung, für Schöffinnen und Schöffen erhalten Sie unter folgenden Links:
Aufstellung einer Vorschlagsliste
Der Markt Kasendorf stellt ab Januar 2023 anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Bürgerinnen und Bürger auf. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Marktgemeinderat gefasst. Aus dieser Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss bei Gericht die endgültige Auswahl.
Die rechtlichen Grundlagen über Personen, die für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen nicht geeignet sind, die nicht berufen werden sollen oder die das Amt ablehnen dürfen, ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 32 ff des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Diese sind nachfolgend verlinkt:
§§ 32 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNE006301307
Bewerbungsverfahren
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.
Es ist darauf zu achten, dass hierzu das durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einheitlich erarbeitete Bewerbungsformular verpflichtend verwendet werden muss.
Bitte benützen Sie für Ihre Bewerbung folgendes Bewerbungsformular:
Bewerbungsformular für das Amt des Schöffen
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 1.3.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Rathaus der VG Kasendorf, Marktplatz 8, Zimmer 12 bei Frau Melanie Hösch
Allgemeine Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
Das Schöffenamt im Bayern – Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Die vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssten davon ausgehen, nicht gewählt worden zu sein.
Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen
Das Landratsamt Kulmbach ist ebenfalls aufgefordert, Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 vorzuschlagen.
Die Benannten sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren und im Landkreis Kulmbach wohnhaft sein.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 13.2.2023
schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Rathaus der VG Kasendorf, Marktplatz 8, Zimmer 12 bei Frau Melanie Hösch
Bewerbungsformular Jugendschöfffen