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Kommunalwahl am 08. März 2026 – Wichtige Informationen für Wahlvorschlagsträger und Wahlberechtigte

Zusammenfassung der Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten (Markt Kasendorf)

Für die Kommunalwahl am Sonntag, 08. März 2026, im Markt Kasendorf können Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sowie der Ersten Bürgermeisterin bzw. des Ersten Bürgermeisters einreichen. Die Wahlvorschläge müssen vollständig und fristgerecht bei der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Dabei sind bestimmte formale Vorgaben einzuhalten, unter anderem zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber sowie zur Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 08. Januar 2026 um 18:00 Uhr.

Sofern ein Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger diesen durch ihre Unterschrift unterstützen. Die Eintragung in die Unterstützungslisten ist bis Montag, 19. Januar 2026, 12:00 Uhr, möglich.
Die Eintragung erfolgt persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf, Rathaus, Marktplatz 8, während der regulären Öffnungszeiten sowie zu zusätzlich angebotenen Sonderöffnungszeiten. Zur Eintragung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Eintragungsstelle ist barrierefrei erreichbar.

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und ersten Bürgermeisters rufen sie hier auf

Die Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit in die Unterstützungslisten finden sie hier

 

 

 

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