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Kommunalwahl 2026- Informationen zum Zeitlichen Ablauf

Die nächsten Kommunalwahlen (allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen) finden am 8. März 2026 statt. Es werden gemeinsam 4 Wahlen durchgeführt:

 

Die Wahl einer Landrätin oder eines Landrates,

die Wahl des Kreistages,

die Wahl einer (Ober-)Bürgermeisterin oder eines (Ober-)Bürgermeisters und

die Wahl des Stadt- oder Markt-/Gemeinderates. Der Termin für evtl. notwendige Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratsbewerbern ist der 22.03.2026.

Ab dem 26.01.2026 werden von den Wohnsitzkommunen der Landkreisbürger die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versendet.

Die Bereitstellung evtl. von den Bürgerinnen und Bürgern beantragter Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen darf jedoch erst ab dem 16.02.2026 erfolgen, dies ist das frühestmögliche Bereitstellungsdatum für Wahlscheine und Briefwahlunterlagen (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung). 

Der Standort der Wahllokale sowie deren Öffnungszeiten und deren behindertengerechte Zugänglichkeit ist der jeweiligen, bis zum 02.03.2026 zu erlassenden Wahlbekanntmachung der Städte, Märkte und Gemeinden zu entnehmen.

Die Auswertung der abgegebenen Stimmen erfolgt für alle 4 Wahlen am Wahlabend und bei Bedarf auch noch am Montag nach der Wahl durch die örtlichen Wahlvorstände bzw. Briefwahlvorstände. Die von den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen erstellten Niederschriften von den Gemeindewahlen verbleiben zunächst bei den örtlichen Wahlleiterinnen und Wahlleitern in den Städten, Märkten und Gemeinden und werden dort zusammengefasst und geprüft.

Die Niederschriften der Landrats- und Kreistagswahl werden der Wahlleiterin für die Landkreiswahlen zur Prüfung und Auswertung zugeleitet. Die Wahlleiterinnen und Wahlleiter stellen für die jeweiligen Wahlausschüsse die Ergebnisse zusammen und die Wahlausschüsse beschließen schließlich über das jeweils festzustellende Ergebnis der jeweiligen Wahl.

Nach Abschluss aller Wahlverhandlungen erfolgt die Wahlprüfung durch die jeweilige Fachaufsichtsbehörde, die Gemeindewahlen werden nach Übermittlung aller Wahlunterlagen durch das Landratsamt Kulmbach, die Landkreiswahlen durch die Regierung von Oberfranken geprüft.

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