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Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und zur Erteilung von Wahlscheinen

 

Für die Kommunalwahlen am 08. März 2026 (Gemeinderat, Erste Bürgermeisterin / Erster Bürgermeister, Kreistag sowie  Landrat) wird auf das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie auf die Möglichkeit zur Beantragung von Wahlscheinen hingewiesen.

Das Wählerverzeichnis für den Stimmbezirk des Marktes Kasendorf liegt in der Zeit vom 16. Februar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus bei:

Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf
Rathaus, Zimmer 19

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können die Richtigkeit oder Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten überprüfen lassen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Beschwerde einlegen.

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Beantragung eines Wahlscheins

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf, Rathaus, Zimmer 19, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden.

In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist eine Antragstellung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

Mit einem Wahlschein kann die Stimmabgabe erfolgen:

– in einem anderen Abstimmungsraum des jeweiligen Wahlgebiets oder
– durch Briefwahl.

Die Briefwahlunterlagen werden dem Antragsteller zugesandt oder amtlich überbracht. Weitere Hinweise zur Durchführung der Briefwahl ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

Kasendorf, 10. Februar 2026

 

Das Dokument zum oben stehenden Text rufen Sie hier auf

 

 

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