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Bekanntmachung – Bodenrichtwerte im Landkreis Kulmbach zum Stichtag 01.01.2026

Der Gutachterausschuss des Landkreises Kulmbach hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 neu festgelegt.
Die Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Wert des Bodens je Quadratmeter für bestimmte Gebiete an. Sie werden auf Grundlage der im Landkreis ausgewerteten Grundstückskaufpreise ermittelt.
Festgelegt wurden Bodenrichtwerte für:
- baureifes Land
- Rohbauland
- Bauerwartungsland
- landwirtschaftliche Flächen
- forstwirtschaftliche Flächen (ohne Bestockung)
Zusätzlich wurde ein Verfahren zur Ermittlung von Bodenrichtwerten für bebaute Flächen außerhalb von Bodenrichtwertzonen (z. B. Splittersiedlungen oder landwirtschaftliche Hofstellen) festgelegt.
Die Bodenrichtwertliste zum Stand 01.01.2026 liegt für die Dauer von einem Monat öffentlich aus. Während dieser Zeit können die Unterlagen von Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden.
! Alternativ können sie hier die entsprechende Datei öffnen !
Außerdem können die Bodenrichtwerte sowie die zugehörigen Bodenrichtwertzonen online über den BayernAtlas abgerufen werden:
www.bodenrichtwerte.bayern.de
Nach Ablauf der Auslegungsfrist können Auskünfte zu den Bodenrichtwerten ausschließlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Kulmbach eingeholt werden.
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