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Neudorf – ein altes Dorf

Das genaue Gründungsdatum des “novum villa“- des neuen Dorfes - lässt sich nicht ergründen. Erwiesen ist jedoch durch Funde, dass schon in vorchristlicher Zeit diese Hochfläche von Menschen durchstreift wurde.

Erste urkundliche Erwähnung findet es 1286, als Förtsch von Thurnau unter anderem das Gut zu “Niwendorf“ seiner Frau als ‘Morgengabe“ vermachte. Zum Grundbesitz an Eigen und Lehen gehörte den Förtschen auch Neudorf.

Albert II. Förtsch von Thurnau verpfändete 1289 Neudorf dem Burggrafen von Nürnberg. Wenn es diesem auch nicht gelang, in Neudorf nennenswerten Besitz zu erlangen, so war doch das hohe und niedere Gericht markgräflich und dem Adel nur qestattet, geringe Frevel innerhalb der Hofrait zu bestrafen.

Das Landbuch des Amts Kasendorf von 1534 weist neun Förtsch‘sche, das Stift Bamberg sechs, Kloster Langheim einen und der Markgraf einen Grunduntertanen aus.

Den Zehnten war Neudorf der Pfarrei Kasendorf schuldig. Nach dem Verzeichnis von 1759 betrug derselbe zwei Metzen Weizen, 1/2 Sümmer Korn, zwei Metzen Gerste und 1/2 Sümmer Hafer. Im Gegensatz zu Reuth, Döllnitz, Lindenberg, Heinersreuth, Menchau, Welschenkahl, Zultenberg, Heubsch und Kasendorf selbst hatte Neudorf keinen lebendigen Zehnt zu leisten, wie Hühner und dergleichen.

Im ‘Verzeichnis der immediaten und mediaten Unterthanen, Höfe, Seldengüter und Trüpfhäuser im hochfürstlich Brandenburgischen Vogthey Ambt Casendorf 1759“ finden wir Namen, deren Träger noch heute in Neudorf ansässig sind. So haben inne: Erhard Peetz 1 Sölde (kleines Gütlein); Christoph Genk 1/2 Hof, 1 Sölde, 1 Trüpfhaus (= Besitz, der nur so weit reicht, als die Trüpf des Hauses geht); Peter Bergmann 1 Sölde; Philipp Münch 1/2 Trüpfhaus, 1 Sölde; Andreas Weith 1/2 Hof, 1 Sölde; Peter Franken-berger 1 Trüpfhaus; Adam Hofmann 1 Hof; Hans Schmidt sen. 1 Sölde; Hans Tauer, Witwer, 1 Trüpfhaus, Pangratz Müller, 1 Sölde; Christoph Popp 2/3 Hof, 1 Sölde, 1 Trüpfhaus; Hans Schmidt jun., 2 Sölden; Johann Mertel 1 Seld, Hans Frankenberger 1 Seld; Heinrich Friedmann 1 Hof, gehört zum Hochfürstlich Brandenburgischen Vogteiamt Kasendorf, so datiert vom 14. April 1759. Der Dorf- und Gemeindeschroth gehörte bis zur Grenzscheide zum Vogteiamt Wonsees.

Das Kastenamt Kasendorf hatte nur einen zeitlich begrenzten Bestand. Den Erbnachfolgern der Förtsche, den nachmaligen Grafen Giech, gelang es, den eingeschränkten Herrschaftsbereich auszuweiten und alle Dörfer im Umkreis dem Herrschaftsgericht zu unterstellen. Bis 1929 gehörte Neudorf zu dem später in Amtsgericht umbenannten Landgericht Thurnau. Kirchlich pfarrte es wie vordem weiter nach Kasendorf.

(Aus dem Heimatbuch des Marktes Kasendorf)