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Häufig gestellte Fragen

Ausweise, Pässe

Personalausweis

  • Antrag wird im Einwohnermeldeamt gestellt, persönliches Erscheinen nötig (Unterschrift und Fingerabdrücke), ein biometrisches Passfoto nötig 

Reisepass

  • Antrag wird im Einwohnermeldeamt gestellt
  • persönliches Erscheinen nötig (Unterschrift und Fingerabdrücke), ein biometrisches Passfoto nötig
  • bei Expressbestellung Zusatzkosten

vorläufiger Reisepass

  • Antrag wird im Einwohnermeldeamt gestellt, persönliches Erscheinen nötig (Unterschrift), ein biometrisches Passfoto nötig
  • Kinderreisepass
  • grundsätzlich Bild nötig (Achtung wg. besonderer Vorschriften beim Fotografen Verwendung angeben). Beide Elternteile müssen unterschreiben, ab 10 Jahren ist auch die Unterschrift des Kindes nötig! (Zustimmung Erziehungsberechtigten) Verlängerung bis 12.Lebensjahr möglich, wenn Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist.

Müll

Müllmarken

  • über Landratsamt - Tel.: 09221 / 707–182 (Zentrale 707-0)

Personenzahl

  • Änderungen der im Anwesen lebenden Personen werden von der Gemeinde automatisch zu den Stichtagen gemeldet.

Müllsäcke

  • Restmüll- und Altpapiersäcke (kostenpflichtig) sowie Gelbe Säcke (kostenfrei) können im Rathaus bezogen werden.

Wohnungsänderung

Zur An- und Ummeldung die Ausweise mitbringen, möglichst innerhalb von 8 Tagen 

Lohnsteuer

Änderungen  ab dem Steuerjahr 2011 nur noch über das Finanzamt 

Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung

  • Termin vereinbaren (Tel. 09228 / 9996-30)

Gewerbe

An-, Ab- und Ummeldung

  • Anträge werden in der Verwaltung bearbeitet und persönliches Erscheinen ist erforderlich. Informationen unter Tel.:09228/9996-20.
  • Gewerbeanmeldung 15 €
  • Gewerbeabmeldung 5 €

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

  • Anträge können in der Verwaltung gestellt oder abgeholt werden.
  • Antragstellung mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • Kosten: je nach Dauer und Bedeutung des Festes ab 10 €
  • Tel.:09228/9996-20

Verkehrsrechtliche Anordnungen

  • Anträge können in der Verwaltung gestellt oder abgeholt werden.
  • Kosten: je nach Dauer und Bedeutung der Maßnahme ab 10 €
  • Tel.:09228/9996-20

Wasser- und Kanalgebühren

Termine

  • Zählerablesung im Oktober
  • Bescheiderstellung Ende Dezember
  • Abrechnung fällig am 5. Februar
  • Vorauszahlungen fällig am 5. Mai., 5. August und 5. November

 

Kontakte

  • Wasserwart
    Maximilian Labude
    Tel.: 0171/9728610
  • für die Abrechnungen
    Kassenverwaltung VG Kasendorf
    Andreas Knarr
    Tel.: 09228/9996-70

Wohngeldanträge

  • Wohngeldanträge werden in der Gemeindeverwaltung entgegengenommen, bestätigt und ans Landratsamt weitergeleitet.
  • Unterlagen: Einkommensnachweis, Mietbescheinigung oder Darlehensbescheinigung bei Eigenheimen oder sonstige Aufwendungen.
  • Tel.:09228/9996-20

Rundfunkgebührenbefreiung und Sozialanschluss Telefon

Rundfunkgebührenbefreiung

  • Anträge können in der Gemeindeverwaltung gestellt werden.
  • Die Gemeindeverwaltung bestätigt die Angaben im Antrag und leitet diesen gegebenenfalls zuständigkeitshalber weiter.
  • Unterlagen: je nach Antragsstellung z.B. Einkommensnachweis oder Behindertenausweis, Nachweis über Sozialhilfe, etc.
  • Tel.:09228/9996-20

Sozialanschluss Telefon

  • abhängig von Rundfunkgebührenbefreiung

Adressen

Adresse der VG-Kasendorf jeweils "Marktplatz 8, 95359 Kasendorf":

  • Mark Kasendorf
  • Markt Wonsees
  • Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf
  • Zweckverband zum Abwasserbeseitigung Friesenbachtal