Lebenslagen
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Stand: 14.01.2024
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- Abzugsteuer; Beantragung einer Entlastung
 - Altersentlastungsbetrag; Beantragung
 - Behinderten-Pauschbetrag; Beantragung
 - Denkmalschutz; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
 - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Einsicht
 - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Freigabe und Sperrung
 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; Beantragung
 - Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung
 - Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
 - Kinderfreibetrag; Beantragung
 - Kinderfreibetrag; Beantragung einer Änderung
 - Kirchenaustritt; Erklärung
 - Kirchensteuer; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
 - Kirchensteuer; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
 - Lohnsteuerfreibetrag; Beantragung
 - Pflege-Pauschbetrag für Pflegeperson; Beantragung
 - Steuererklärung; Elektronische Übermittlung
 - Steuerklasse; Beantragung der Änderung bei Eheschließung
 - Steuerklasse; Beantragung der Änderung bei einer Trennung
 - Steuerklasse; Beantragung der Änderung für Alleinerziehende
 - Steuerklasse; Beantragung der Änderung nach Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
 - Steuerklasse; Beantragung einer Änderung während der Ehe oder Lebenspartnerschaft
 - Steuerliche Identifikationsnummer; Anzeige der Bankverbindung
 - Steuern; Beantragung eines Verständigungsverfahrens nach dem Doppelbesteuerungsabkommen