Leistungen von A bis Z

Dienstunfähigkeit; Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit für Beamtinnen/Beamte des Freistaates Bayern

Leistungsbeschreibung

Stand: 14.11.2025

Die Überprüfung der dauernden Dienstunfähigkeit einer Beamtin/eines Beamten des Freistaates Bayern muss beantragt werden.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit können u.a. folgendes beinhalten: 

  • Prüfung, ob die Beamtin/der Beamte gesundheitlich in vollem Umfang dauerhaft zur Erfüllung ihrer/seiner Dienstpflicht in der Lage ist.
  • Empfehlung von medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen, wenn diese noch nicht ausgeschöpft sind.
  • Darlegung gesundheitsbezogener Leistungseinschränkungen (positives und negatives Leistungsbild), bzw. Funktionseinschränkungen und die Prognose über die voraussichtliche Dauer.

Der/Die Dienstvorgesetzte entscheidet über das Vorliegen:

  • der Dienstfähigkeit
  • der dauernden Dienstunfähigkeit

Die Ernennungsbehörde entscheidet über das Vorliegen:

  • einer begrenzten Dienstfähigkeit/Teildienstfähigkeit
  • anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten
  • einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung
  • die Voraussetzungen für die Anordnung medizinischer bzw. therapeutischer Maßnahmen

Voraussetzungen

Die Überprüfung einer dauernden Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten erfolgt auf Antrag des/der Dienstvorgesetzten oder auf eigenen Antrag der Beamtin/des Beamten über den/die Dienstvorgesetzte(n).

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Überprüfung einer dauernden Dienstunfähigkeit wird schriftlich bei der zuständigen Personalstelle gestellt, welche die Medizinische Untersuchungsstelle der jeweilig zuständigen Bezirksregierung beauftragt.

Von dieser werden die Beamtinnen und Beamten schriftlich zur amtsärztlichen Untersuchung geladen.

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall findet die medizinische Untersuchung innerhalb von 4-6 Wochen nach Erteilung des Untersuchungsauftrages statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Medizinische Untersuchungsstelle fordert nach Erhalt des Untersuchungsauftrags direkt beim zu untersuchenden Beamten bzw. bei der zu untersuchenden Beamtin Arztbriefe/Klinikbefunde an.

Fristen

Die oder der Dienstvorgesetzte soll, wenn aus ihrer oder seiner Sicht Anhaltspunkte für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten gegeben sind, spätestens aber nach einem zusammenhängenden Zeitraum krankheitsbedingter Fehlzeiten von drei Monaten innerhalb der letzten sechs Monate ein Zeugnis der zuständigen Medizinischen Untersuchungsstelle über die dauerhafte Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten einholen.

Kosten

keine

Formulare

  • Formblatt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Formloser Antrag (wenn Antrag durch Beamten selbst gestellt wird)
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Medizinische Untersuchung - Beurteilungsgrundlage
    Von der zu untersuchenden Person erst nach Aufforderung der medizinischen Untersuchungsstelle auszufüllen.
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Die oder der Dienstvorgesetzte trifft die Entscheidung über die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit auf der Grundlage des amtsärztlichen Zeugnisses. Der Beamte/Die Beamtin können gegen diese Entscheidung Widerspruch oder Klage erheben.


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).