Leistungen von A bis Z
Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.12.2024
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund können sich professionell und bedarfsspezifisch beraten lassen.
Die vom Freistaat Bayern geförderten Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und -berater ermöglichen neu zugewanderten, bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und -bewerbern ein professionelles, bedarfsabhängiges und zielgruppenspezifisches Beratungsangebot. Unterstützung und Beratung für erwachsene Zuwanderer ermöglicht auch die Migrationsberatung des Bundes.
Voraussetzungen
Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen.Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle vor Ort.Fristen
keineKosten
keineVerwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Flüchtlings- und Integrationsberatung
 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
 https://www.stmi.bayern.de/mui/integrationspolitik/beratung/index.php
- Integration - Beratung für Erwachsene
 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
 https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/BeratungErwachsene/beratung-erwachsene-node.html
- Suche Beratungsstellen vor Ort
 https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme" finden Sie im BayernPortal.