Leistungen von A bis Z
Pflegestützpunkte; Beantragung einer Zuwendung
Leistungsbeschreibung
Stand: 13.01.2026
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Pflegestützpunkte
Zweck
Durch Pflegestützpunkte sollen Menschen zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege beraten und die für sie in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote koordiniert werden, um eine wohnortnahe und möglichst abgestimmte Versorgung und Betreuung zu erhalten.
Um die Strukturen vor Ort zu stärken, unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte, Bezirke) als Träger von Pflegestützpunkten mit einer Regelförderung für den Betrieb laufender Pflegestützpunkte.
Zweck der Förderung ist es, ein auf Dauer angelegtes und landesweites Beratungsangebot für Menschen mit Pflegebedarf sicherzustellen.
Gegenstand
Gefördert werden Pflegestützpunkte.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen, die sich an der Trägerschaft eines Pflegestützpunktes beteiligen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, die der Kommune aufgrund der Beteiligung an der Trägerschaft des Pflegestützpunktes entstehen.
Art und Höhe
- Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft jährlich bis zu 20.000 EUR. Berücksichtigungsfähig ist nur der kommunale Anteil, maximal im Umfang einer Vollzeitstelle.
- Bei einer räumlichen Anbindung an eine Fachstelle für pflegende Angehörige, die durch eine Bescheinigung der Fachstelle für pflegende Angehörige nachzuweisen ist, erhöht sich die Förderpauschale für insgesamt maximal drei Jahre um jährlich bis zu 3.000 Euro.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung eines Pflegestützpunkts ist, dass
- eine von der Kommune (anteilig) finanzierte Fachkraft mit mindestens 50 v. H. der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers im Pflegestützpunkt tätig ist und
- eine Zusammenarbeit vor allem mit den Trägern in der Betreuung, Unterstützung und Pflege von Menschen mit Pflegebedarf sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Fachstellen für pflegende Angehörige) sowie mit den in Betracht kommenden Behörden und Stellen in der jeweiligen Region erfolgt.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag über die Errichtung eines Pflegestützpunktes gem. Anlage 1 des Rahmenvertrags zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) in Bayern
- Vertrag über die Errichtung eines Pflegestützpunktes (Stützpunktvertrag) gem. Anlage 2 des Rahmenvertrags
- Konzept mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahme für den Förderzeitraum
- Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege
Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
Kosten
keine
Formulare
- Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung von Pflegestützpunkten nach der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Kosten- und Finanzierungsplan
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung 2023/2832
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Förderung von Pflegestützpunkten – Erklärung
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Konzeption / Bescheinigung über die Anbindung an einen Pflegestützpunkt nach Nr. 2.5.2 Satz 2 bzw. an eine Fachstelle für pflegende Angehörige nach 3.5.2 Satz 2 der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ sowie nach Nr. 1.5.1.5 Satz 1 der Grundsätze zur Förderung von Pflegestützpunkten
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Verwendungsnachweis für Pflegestützpunkte nach der Richtline für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Pflegestützpunkte
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/pflegestuetzpunkte/ - Förderung von Pflegestützpunkten
https://www.lfp.bayern.de/foerderung-von-pflegestuetzpunkten/ - Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
https://www.demenz-pflege-bayern.de/ - Kontaktdaten der regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege
https://www.demenz-pflege-bayern.de/ueber-uns/regionale-fachstellen/ - „Bayerisches Netzwerk Pflege“ – Förderung der Familienpflege, Angehörigenarbeit / Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte
https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderprogramm-bayerisches-netzwerk-pflege-und-richtlinie-netzwerk-pflege-familienpflegefachstellen-pflegende-angehoerige/#Fachstellen-fuer-pflegende-Angehoerige
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Pflegestützpunkte; Beantragung einer Zuwendung" finden Sie im BayernPortal.