Leistungen von A bis Z

Bayerischer Demenzfonds; Bewerbung für eine Auszeichnung

Leistungsbeschreibung

Stand: 22.10.2026

Aus den Mitteln des Bayerischen Demenzfonds werden jährlich Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen befassen.

Zweck

Der Bayerische Demenzfonds vergibt jährlich bis zu drei Preise für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihren An- und Zugehörigen beschäftigen.

Gegenstand

Jährlich können Preise für wissenschaftliche Arbeiten, wie Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationen, vergeben werden. Dadurch sollen praxisrelevante Erkenntnisse zur Verbesserung der Lebenssituation Betroffener und ihrer An- und Zugehörigen generiert werden. 

Die Preise bestehen jeweils aus einer Urkunde und einer Geldprämie in Höhe von 1.000 EUR. Vergeben werden bis zu drei Preise pro Jahr. 

Weitere Informationen für eine Antragstellung bzw. Bewerbung finden Sie auf der Website des Bayerischen Demenzfonds.

Zuwendungsempfänger

Absolventinnen und Absolventen sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus unterschiedlichen Fachrichtungen können sich für die Preisverleihung bewerben. Willkommen sind wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Pflegewissenschaft, Psychologie, Architektur, Gerontologie sowie anderen Fachrichtungen. Es können sich aber auch Verbände, Vereine, Kommunen, Schulen, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen für die Preisverleihung bewerben.

Zuwendungsfähige Kosten

keine

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Neben einer offiziellen Urkunde wird eine Geldprämie in Höhe von 1.000 Euro vergeben.

Voraussetzungen

Wissenschaftliche Abschlussarbeiten - egal ob Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder Habilitation - kommen für eine Auszeichnung infrage, wenn

  • die Arbeit einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern hat,
  • die Arbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist und
  • die Abgabe nicht länger als 18 Monate zurückliegt.

Verfahrensablauf

Die Bewerbung ist bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres (Eingang beim Landesamt für Pflege) einzureichen. Dazu ist das bereitgestellte Antragsformblatt zu verwenden. Zusätzlich sollen ein tabellarischer Lebenslauf, eine einseitige Zusammenfassung der Arbeit, ein PDF der Abschlussarbeit sowie ein Empfehlungsschreiben der Betreuerin beziehungsweise des Betreuers eingereicht werden. Die Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail als pdf-Datei geschickt werden:

E-Mail: demenzfonds@lfp.bayern.de mit dem Kennwort "Auszeichnungen Bayer. Demenzfonds"

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antragsformblatt: Siehe Antrag unter Formular.
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Einseitige Zusammenfassung der Arbeit
    • Abschlussarbeit: Im PDF-Format.
    • Empfehlungsschreiben des wissenschaftlichen Betreuers

Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Anträge sind bis spätestens 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 31. Dezember beim Landesamt für Pflege.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.


Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).