Leistungen von A bis Z
Bayerischer Demenzfonds; Bewerbung für eine Auszeichnung
Leistungsbeschreibung
Stand: 22.10.2026
Aus den Mitteln des Bayerischen Demenzfonds werden jährlich Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen befassen.
Zweck
Der Bayerische Demenzfonds vergibt jährlich bis zu drei Preise für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihren An- und Zugehörigen beschäftigen.
Gegenstand
Jährlich können Preise für wissenschaftliche Arbeiten, wie Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationen, vergeben werden. Dadurch sollen praxisrelevante Erkenntnisse zur Verbesserung der Lebenssituation Betroffener und ihrer An- und Zugehörigen generiert werden.
Die Preise bestehen jeweils aus einer Urkunde und einer Geldprämie in Höhe von 1.000 EUR. Vergeben werden bis zu drei Preise pro Jahr.
Weitere Informationen für eine Antragstellung bzw. Bewerbung finden Sie auf der Website des Bayerischen Demenzfonds.
Zuwendungsempfänger
Absolventinnen und Absolventen sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus unterschiedlichen Fachrichtungen können sich für die Preisverleihung bewerben. Willkommen sind wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Pflegewissenschaft, Psychologie, Architektur, Gerontologie sowie anderen Fachrichtungen. Es können sich aber auch Verbände, Vereine, Kommunen, Schulen, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen für die Preisverleihung bewerben.
Zuwendungsfähige Kosten
keine
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Neben einer offiziellen Urkunde wird eine Geldprämie in Höhe von 1.000 Euro vergeben.
Voraussetzungen
Wissenschaftliche Abschlussarbeiten - egal ob Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder Habilitation - kommen für eine Auszeichnung infrage, wenn
- die Arbeit einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern hat,
- die Arbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist und
- die Abgabe nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
Verfahrensablauf
Die Bewerbung ist bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres (Eingang beim Landesamt für Pflege) einzureichen. Dazu ist das bereitgestellte Antragsformblatt zu verwenden. Zusätzlich sollen ein tabellarischer Lebenslauf, eine einseitige Zusammenfassung der Arbeit, ein PDF der Abschlussarbeit sowie ein Empfehlungsschreiben der Betreuerin beziehungsweise des Betreuers eingereicht werden. Die Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail als pdf-Datei geschickt werden:
E-Mail: demenzfonds@lfp.bayern.de mit dem Kennwort "Auszeichnungen Bayer. Demenzfonds"
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antragsformblatt: Siehe Antrag unter Formular.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Einseitige Zusammenfassung der Arbeit
- Abschlussarbeit: Im PDF-Format.
- Empfehlungsschreiben des wissenschaftlichen Betreuers
Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Anträge sind bis spätestens 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 31. Dezember beim Landesamt für Pflege.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.Formulare
- Bewerbungsformular Wissenschaftspreis für die Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsbehelf
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bayerischer Demenzfonds
https://www.lfp.bayern.de/bayerischerdemenzfonds/ - Bayerischer Demenzfonds - allgemeine Informationen (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention)
https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/bayerischer-demenzfonds/ - Bayerische Demenzstrategie
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/demenz/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Bayerischer Demenzfonds; Bewerbung für eine Auszeichnung" finden Sie im BayernPortal.