Leistungen von A bis Z

Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus

Leistungsbeschreibung

Stand: 16.01.2026

Bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung die Verlängerung ihrer Bestellung über die Altersgrenze hinaus beantragen.

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen können bei gesundheitlicher Eignung ihre Bestellung über das Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 67 Lebensjahren hinaus bis zum 70. Lebensjahr verlängern.

Voraussetzungen

Der/die Antragsteller/-in muss:

  • die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
  • die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gewährleisten und
  • gesundheitlich geeignet sein.

Bei der Antragstellung ist die gesetzliche Höchstdauer einer Bestellung zu berücksichtigen:

  • Ablauf der siebenjährigen Bestellungszeit oder
  • Ablauf des Monats, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird.

 

Verfahrensablauf

Der Antrag muss rechtzeitig von dem/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in schriftlich oder elektronisch (siehe unter „Formulare“ oder „Online-Verfahren") bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Die Bestellungsbehörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen. Sofern diese vorliegen, wird die Behörde die Verlängerung mit einem kostenpflichtigen Bescheid vornehmen.

Die Verlängerung ist durch die zuständige Behörde öffentlich bekannt zu machen und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Eintragung in das Schornsteinfegerregister mitzuteilen. Der Weiterleitung kann widersprochen werden..

Hinweise

Die Bestellungsbehörde kann die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens auf Kosten des Bevollmächtigten über die gesundheitliche Eignung verlangen, falls sie an der Selbsteinschätzung der gesundheitlichen Eignung zweifelt.

Fristen

Der Antrag für die Verlängerung muss sechs Monate vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird) gestellt werden.

Kosten

Die Gebühr für die Verlängerung der Bestellung zum/zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.

Formulare

  • Bezirksschornsteinfeger Verlängerung Bestellung über 67 Jahre - Antrag
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).