Leistungen von A bis Z

Rundfunkbeitrag; Mitteilung einer Änderung durch ein Unternehmen oder eine Institution

Leistungsbeschreibung

Stand: 11.11.2025

Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihrer Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und der Rundfunkbeitrag wird angepasst.

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

Ändern sich diese Angaben, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

Verfahrensablauf

Sie können Änderungen online oder postalisch übermitteln. Online • Rufen Sie das Online-Verfahren und folgen Sie der dort bereitgestellten Schritt-für Schritt Anleitung. Alternativ können Sie die Änderung auch postalisch durchführen. Einige Änderungen können nur postalisch durchgeführt werden. Postalisch • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" im Format PDF auf. • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Fristen

Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben, ändern, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bitte beachten Sie die gesetzlich festgelegte Mitteilungsfrist für Änderungen der Beschäftigtenzahl und/oder der Zählweise des vorangegangenen Kalenderjahres bis zum 31.03. Verspätete Mitteilungen, die sich vergünstigend für Sie auswirken, werden erst zum 1.4. des Folgejahres berücksichtigt.

Kosten

Für die Änderung der Daten fallen keine Kosten an.

Formulare

  • Rundfunktbeitrag - Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern
    Sie möchten die Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gäste­zimmer oder vermieteten Ferien­wohnungen ändern? Verwenden Sie bitte dieses Formular.
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal).