Leistungen von A bis Z

Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Leistungsbeschreibung

Stand: 08.04.2025

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).