Leistungen von A bis Z
Ausstellungen im Landratsamt; Nutzung von Räumen
Leistungsbeschreibung
Stand: 07.05.2024
Landratsämter können eigene Räumlichkeiten für Ausstellungen zur Verfügung stellen.
Eingangshallen, Foyers oder sonstige Räume in Landratsämtern können als Ausstellungsräume genutzt werden. Hier können Foto- und Kunstausstellungen oder themenbezogene Ausstellungen, die den Landkreis repräsentieren, gezeigt werden.
Die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen sind eine freiwillige Leistung der Landkreise. Wenn Sie eine Raum nutzen oder anmieten möchten, wenden Sie sich an die das Landratsamt.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Ausstellungen im Landratsamt; Nutzung von Räumen" finden Sie im BayernPortal.