Leistungen von A bis Z

Studium; Beantragung der Exmatrikulation

Leistungsbeschreibung

Stand: 31.03.2026

Studierende können die Exmatrikulation von einer Hochschule beantragen.

Die Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Voraussetzungen

Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung endgültig nicht erbracht.
  • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation beispielsweise, wenn Sie Ihr Studium auf eigenen Wunsch abbrechen.

Verfahrensablauf

Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:

  • Grund der Exmatrikulation
  • Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Nachweis, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen

Hinweise

In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Es ist ratsam, sich über die an der Hochschule geltenden Bestimmungen rechtzeitig zu informieren.

Fristen

Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen (mit Ausnahme von zulassungsbeschränkten Studiengängen, wofür Sie die von hochschulstart.de sowie der Hochschule zur Verfügung gestellten Informationen beachten sollten).

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal).