Leistungen von A bis Z

Vertragsarzt; Beantragung der Zulassung

Leistungsbeschreibung

Stand: 19.05.2026

Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben.

Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben. Diese müssen Sie beim zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte beantragen.

Die Ausschüsse erteilen die Zulassungen unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Bedarfsplanung.

Die Zulassung verpflichtet Sie, die vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. Sie können eine Zulassung im Umfang eines vollen, drei Viertel oder halben Versorgungsauftrags beantragen.

Hinweis: In Gebieten, in denen es laut Bedarfsplanung eine Überversorgung gibt, sind Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Dort müssen Sie mit Zulassungsbeschränkungen rechnen.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Arztregister als Arzt oder Ärztin beziehungsweise als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin eingetragen.
  • Eine freie Zulassung oder Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung ist nur dort möglich, wo es offene Zulassungsmöglichkeiten gibt.
    • Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Zulassungsmöglichkeiten es in jedem Planungsbereich für die einzelnen Arztgruppen gibt.
    • Für Zulassungsbezirke mit gesperrten Planungsbereichen in Bayern führt die KVB eine Warteliste. In diese Wartelisten werden auf Antrag Ärzte und Psychotherapeuten aufgenommen, die sich um die Übernahme eines Vertragsarztsitzes bewerben (wollen).
    • Die Dauer der Eintragung ist, neben anderen Gesichtspunkten, ein zu berücksichtigendes Kriterium beim Auswahlverfahren im Rahmen der Praxisnachfolge. Mehr Informationen auf der Themenseite "Praxisabgabe" unter "Weiterführende Links".
    • Die Wartezeiten werden vom Zulassungsausschuss bei einer möglichen Auswahlentscheidung unter mehreren Zulassungsbewerbern berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Die Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen.

Es wird empfohlen sich vor der Antragstellung frühzeitig eine Beraterin bzw. einen Berater hinzuzuziehen.

Der örtlich zuständige Zulassungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag. Die Sitzungstermine der Zulassungsausschüsse sind auf der KVB-Website veröffentlicht. Sie erhalten danach den Beschluss schriftlich mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den Anforderungen des § 95e SGBV genügt
    • Für Antragsteller:innen, die im Arztregister einer außerbayerischen KV eingetragen sind: Arztregisterauszug
    • Falls Sie bereits außerhalb Bayerns zugelassen waren: Bescheinigungen der zuständigen Kassenärtzlichen Vereinigung, aus der sich Ort und Dauer der bisherigen Zulassung und der Grund einer etwaigen Beendigung ergeben.
    • Tabellarische Auflistung über die bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeiten mit entsprechenden Bescheinigungen
    • Erklärung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 5 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

Fristen

keine

Kosten

100 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).