Leistungen von A bis Z
Krankenhausstatistik; Übermittlung von Daten zum Kostennachweis der Krankenhäuser
Leistungsbeschreibung
Stand: 05.08.2026
Krankenhäuser müssen jährlich Daten über die Kosten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Grundgesamtheit
Krankenhäuser einschließlich deren Ausbildungsstätten nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 KHStatV; ausgeschlossen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug und Bundeswehr-/Polizeikrankenhäuser.
Maßgeblich für die statistische Erfassung einer Einrichtung ist die Wirtschaftseinheit. Darunter wird jede organisatorische Einheit verstanden, die unter einheitlicher Verwaltung steht und für die auf Grundlage der kaufmännischen Buchführung ein Jahresabschluss erstellt wird. Ein Krankenhaus als Wirtschaftseinheit kann zudem mehrere selbstständig geleitete Fachabteilungen oder Fachkliniken umfassen.
Berichtszeitraum
Das abgelaufene Geschäftsjahr, respektive die letzte abgeschlossene Rechnungsperiode. Meldetermin ist der 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres.
Inhaltlicher Schwerpunkt
Sach- und Personalkosten sowie Zinsen und Steuern der Krankenhäuser, Kosten der Ausbildungsstätten an Krankenhäusern, Abzüge für nicht-stationäre Leistungen, Aufwendungen für den Ausbildungsfonds.
Nutzerbedarf
Die Ergebnisse bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots in der stationären Versorgung. Sie dient damit auch der Wissenschaft und Forschung und trägt zur Information der Bevölkerung bei. Neben verschiedenen internationalen Institutionen (Europäische Kommission, Eurostat, OECD, WHO) nutzen vor allem die Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Spitzen- und Landesverbände der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wissenschaftliche Einrichtungen und Institute, Unternehmensberatungsgesellschaften, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten.
EVAS: 23121
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn Ihre stationäre Gesundheitseinrichtung für die Erhebung ausgewählt wurde, erhalten sie ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Bayernweite Ergänzung
Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen. Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eSTATISTIK.core. Die Zugangsdaten für IDEV und eSTATISTIK.core erhalten sie mit dem Schreiben
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
keine
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
Weiterführende Links
- Qualitätsberichte – Kostennachweis der Krankenhäuser
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Gesundheit/kostennachweis-krankenhaueser.pdf?__blob=publicationFile - Themenseite des Bayerischen Landesamtes für Statistik zu Krankenhäusern
https://www.statistik.bayern.de/service/erhebungen/bildung_soziales/krankenhaeuser/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Krankenhausstatistik; Übermittlung von Daten zum Kostennachweis der Krankenhäuser" finden Sie im BayernPortal.