Leistungen von A bis Z

Statistik der Ausgaben und Einnahmen; Übermittlung von vierteljährlichen Daten der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte

Leistungsbeschreibung

Stand: 21.08.2026

Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Grundgesamtheit

Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU)

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Die Erhebung der Daten erfolgt vierteljährlich.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

In der Erhebung der Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) werden die Einheiten mit einem zur jährlichen Erhebung reduzierten Erhebungskatalog befragt. Dieser umfasst einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge, Aufwendungen), Zuweisungen und Zuschüsse, ausgewählte Positionen des Anlagevermögens, ausgewählte Schuldenmerkmale und finanzielle Transaktionen.

Die Erhebung der Finanzen liefert statistische Informationen, die auch zur effizienten Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene notwendig sind. Die Daten bilden zusammen mit den Ergebnissen der übrigen Finanz- und Personalstatistiken die Grundlage für die umfassende Darstellung des Staatssektors und dienen der Berechnung zentraler volkswirtschaftlicher Kennzahlen.

Nutzerbedarf

Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Universitäten, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzer/private Nutzer.


EVAS: 71611

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Amt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.

Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Kosten

kostenfrei

Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal).