Leistungen von A bis Z
Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über beendete Restrukturierungsverfahren
Leistungsbeschreibung
Stand: 02.09.2026
Die Restrukturierungsgerichte müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Die Statistik über beendete Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die jährlich durchgeführt wird.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.
Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.
Die Statistik gibt Auskunft über beendete Restrukturierungsverfahren. Sie gibt Informationen über den Ausgang eines Restrukturierungsverfahrens.
EVAS: 52431
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
keine
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
D
etaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
Weiterführende Links
- Themenseite des Bayerischen Landesamts für Statistik zu Insolvenzen
https://www.statistik.bayern.de/service/erhebungen/wirtschaft_handel/insolvenzen/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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