Leistungen von A bis Z

Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über beendete Restrukturierungsverfahren

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.09.2026

Die Restrukturierungsgerichte müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Die Statistik über beendete Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die jährlich durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.

Die Statistik gibt Auskunft über beendete Restrukturierungsverfahren. Sie gibt Informationen über den Ausgang eines Restrukturierungsverfahrens.

EVAS: 52431

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten übermittelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Kosten

kostenfrei

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    D etaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal).