Leistungen von A bis Z

Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über angezeigte Restrukturierungsverfahren

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.09.2026

Die Restrukturierungsgerichte müssen monatlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Die Statistik über angezeigte Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die monatlich durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.

Die benötigten Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.

Die Statistik gibt Auskunft über angezeigte Restrukturierungsverfahren.

Die Statistik liefert Informationen, wie viele Unternehmen eine Restrukturierung unter gerichtlichen Hilfen angezeigt haben.

EVAS: 52411

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten an das Statistische Landesamt übermittelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Kosten

kostenfrei

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal).