Leistungen von A bis Z
Rechtliche Betreuung; Beantragung der Vergütung
Leistungsbeschreibung
Stand: 05.10.2026
Berufliche Betreuer, die selbständig rechtliche Betreuungen führen, sowie Betreuungsvereine, deren Mitarbeiter rechtliche Betreuungen führen, können für diese Tätigkeit eine Vergütung in Form von monatlichen Fallpauschalen verlangen.
Die Bewilligung der Zahlung erfolgt auf Antrag durch das zuständige Betreuungsgericht.
Für diesen Antrag wird zum 1. Januar 2027 ein einheitliches Formular eingeführt. Aufgrund dessen sind selbständige berufliche Betreuer und Betreuungsvereine ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, das eingeführte Formular zu verwenden und dieses als elektronisches Dokument einzureichen. Werden Vergütungsanträge sodann ohne Verwendung des eingeführten Formulars gestellt oder nicht als elektronisches Dokument eingereicht, liegt keine ordnungsgemäße Geltendmachung vor.
Rein optische Abweichungen von dem einheitlichen Formular stehen einer ordnungsgemäßen Antragstellung auch nach Einführung der Nutzungspflicht nicht entgegen. Somit ist auch eine softwareunterstützte Erstellung von Vergütungsanträgen zulässig.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Verwendung des einheitlichen Formulars betrifft
- berufliche Betreuer, die selbständig rechtliche Betreuungen führen, sowie
- anerkannte Betreuungsvereine, deren Mitarbeiter rechtliche Betreuungen führen,
und gilt für
- Anträge auf förmliche Festsetzung der Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz sowie
- Anträge auf förmliche Festsetzung der Vergütung für zukünftige Zeiträume (sog. Dauervergütungsfestsetzung).
Von der Verpflichtung ausgenommen sind
- Abrechnungszeiträume, die ganz oder teilweise vor dem 1. Januar 2026 liegen, sowie
- Abrechnungen von Sterilisationsbetreuern, Ergänzungsbetreuern und Verhinderungsbetreuern.
Ist der Betroffene mittellos, kann der Antragsteller mit dem Formular auch die Auszahlung im Verwaltungsweg aus der Staatskasse anregen.
Verfahrensablauf
Der Vergütungsantrag ist bei dem Amtsgericht, bei dem das abzurechnende Betreuungsverfahren anhängig ist, als elektronisches Dokument einzureichen.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Einreichung:
Einfache Signatur und sicherer Übermittlungsweg
Die Übermittlung kann einerseits mit einer einfachen elektronischen Signatur auf einem sicheren Übermittlungsweg erfolgen.
Für Betreuer infrage kommende sichere Übermittlungswege sind der Postfach- und Versanddienst der BayernID, das „Mein Justizpostfach“ (MJP) oder das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).
In dieser Variante genügt eine einfache Signatur, d.h. das Eintippen des Namens der für den Inhalt verantwortlichen Person. Die das Dokument signierende und damit verantwortende Person muss gleichzeitig der Inhaber des Postfachs und auch der tatsächliche Versender sein.
Bei Nutzung des Postfaches einer juristischen Person (wie Betreuungsvereinen) ist maßgeblich, dass die einfach signierende (natürliche) Person das eingereichte Dokument inhaltlich verantwortet. Es ist dagegen nicht notwendig, dass diese Person gesetzlicher Vertreter des Postfachinhabers ist oder die Versendung selbst vornimmt.
Qualifizierte elektronische Signatur
Sofern das PDF-Formular mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, kann es entweder auf einem sicheren Übermittlungsweg (siehe oben) oder über eine auf OSCI oder einem vergleichbarem Standard beruhende Anwendung an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übersandt werden. Bei dieser Variante müssen verantwortende (signierende) und einreichende Person nicht übereinstimmen.
Eine Übermittlung auf anderen elektronischen Wegen, z.B. per E-Mail, ist jedoch auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unzulässig.
Nach Eingang des Antrags bei Gericht hängt der weitere Verfahrensverlauf von dem Begehren des Antragstellers ab. Es erfolgt entweder
- eine Auszahlung im Verwaltungsweg ohne vorherigen Beschluss (bei Mittellosigkeit des Betroffenen) oder
- die förmliche Festsetzung der zu bewilligenden Vergütung durch Beschluss.
Erforderliche Unterlagen
- Belege müssen grundsätzlich nur auf Verlangen des Gerichts eingereicht werden.
Hinweise
- Ausfüllhinweise geben eine Hilfestellung für die Verwender des Formulars (siehe Link unter "Weiterführende Informationen").
- Das unter "Formulare" bereitgestellte interaktive Formular enthält eine optimierte Rechenfunktion für das Programm Adobe Acrobat Reader.
Fristen
Die Ansprüche auf Vergütung erlöschen, wenn sie nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.Formulare
- Vergütungsantrag
Das Formular kann am PC oder händisch ausgefüllt und anschließend elektronisch eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Vergütungsantrag - Formular mit Rechenfunktion
Das Formular enthält eine für das Programm Adobe Acrobat Reader optimierte Rechenfunktion.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
keiner
Verwandte Themen
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Weiterführende Links
- Ausfüllhinweise zum Vergütungsantrag
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/lebenslagen/bayernportal/ausf%C3%BCllhinweise_verg%C3%BCtungsantrag_betreuung.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Rechtliche Betreuung; Beantragung der Vergütung" finden Sie im BayernPortal.