Leistungen von A bis Z

Waldneuordnung; Informationen

Leistungsbeschreibung

Stand: 16.10.2026

Waldneuordnung fasst zersplitterten Waldbesitz zu gut erreichbaren, wirtschaftlich nutzbaren Flächen zusammen. Sie verbessert Bewirtschaftung und Erreichbarkeit und stärkt den Wald für die Zukunft.

Die Waldneuordnung ist ein Instrument der Ländlichen Entwicklung, um zersplitterten und schwer erreichbaren Waldbesitz neu zu ordnen und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung im Sinne des klimagerechten Waldumbaus zu verbessern. Zudem können komplexe Eigentumsstrukturen neu geregelt werden, zum Beispiel bei Rechtlerwäldern und Erbengemeinschaften.

Durch die Zusammenlegung verstreut liegender Grundstücke entstehen größere und wirtschaftlich nutzbare Waldflächen. Gleichzeitig werden die Flächen durch ein bedarfsgerechtes Wegenetz besser erschlossen. Klare und rechtssichere Eigentumsgrenzen schaffen zusätzlich Vertrauen und Sicherheit. Damit können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ihren Wald in Zeiten des Klimawandels leichter erreichen, pflegen und bewirtschaften.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen die Beteiligten bei der Vorbereitung, Planung, Förderung, Genehmigung und Umsetzung der Waldneuordnung.

Redaktionell verantwortlich: Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe BayernPortal).