Leistungen von A bis Z
Pflanzenschutzgeräte; Beantragung der Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die beschreibende Liste
Leistungsbeschreibung
Stand: 24.10.2026
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die sogenannte beschreibende Liste ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.
Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der beschreibenden Liste unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen.
Für Herstellerinnen und Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.
Das JKI bietet die folgenden freiwilligen Prüfungen an:
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Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes
- In einer Dokumentenprüfung überprüft das JKI Unterlagen wie Gebrauchsanleitungen, Beschreibungsbogen oder technische Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Eine Sichtprüfung erweitert die Dokumentenprüfung um eine Inaugenscheinnahme des Gerätes, ohne technische Messungen. Die erfolgreiche Prüfung kann für die CE-Konformitätserklärung für den EU-weiten Vertrieb Ihres Produktes hilfreich sein.
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Prüfung auf JKI-Anerkennung
- Das JKI-Prüfsiegel "Amtlich geprüft und anerkannt" bescheinigt Ihrem Pflanzenschutzgerät Eigenschaften, die über den gesetzlich geforderten Mindeststandard hinausgehen. Die Anerkennung umfasst technische Prüfungen in Testständen des JKI. Prüfungen im praktischen Einsatz erfolgen durch die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer.
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Zusätzliche Erweiterung der Prüfung auf Eintragung der Verlustminderung in die beschreibende Liste im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes
- Pflanzenschutzgeräte, die bereits das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, können Sie zusätzlich auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln prüfen lassen. Diese Eigenschaften sind in der Praxis wichtig, damit beispielsweise bestimmte Pflanzenschutzmittel gemäß den Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln mit Ihrem Gerät angewendet werden dürfen.
Voraussetzungen
Es gibt keine Antragsvoraussetzungen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf freiwillige Prüfung sowie Eintragung, in die beschreibende Liste können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie den Onlinedienst „Pflanzenschutzgeräte: Prüfung von Neugeräten und Eintrag in die beschreibende Liste online beantragen“ auf. Der Onlinedienst führt Sie durch den Antrag und die erforderlichen Angaben.
- Das JKI prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, falls es weitere Nachweise benötigt. Das JKI sendet Ihnen eine Vorschuss-Rechnung für die allgemeine Bearbeitung des Antrags und ggf. über einen Anteil der zu erwartenden Gesamtkosten.
- Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Gerätes oder Geräteteils. Die Prüfung erfolgt im Regelfall vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
- Nach positiver Prüfung sendet Ihnen das JKI einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI Ihr Gerät in der beschreibenden Liste.
- Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung abzüglich eines gegebenenfalls bereits gezahlten Vorschusses.
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Füllen Sie es aus und versenden Sie es als Scan mit den erforderlichen Unterlagen als Anhang per E-Mail.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per Post an das JKI.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Für freiwillige Prüfungen:
- Gebrauchsanleitung
- Beschreibung des Gerätetyps
- bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto
Für die JKI-Anerkennung zusätzlich:
- Bestätigung über die unfallschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Gerätes. Diese Bestätigung erhalten Sie in der Regel vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
- wenn zutreffend: Bestätigung über die Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung, zum Beispiel bei Anhängern oder Selbstfahrgeräten
Für die Prüfung auf Eintragung in die beschreibende Liste:
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Liste der in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" einzutragenden Ausführungen
- Diese Liste kann alle Ausführungen enthalten, die mit der auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln geprüften Einrichtung ausgestattet sind, auch wenn sie nicht als komplettes Gerät geprüft wurden.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung richten sich gemäß der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV) nach der Art Ihres Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
Formulare
- Antragsformular für Prüfung, Anerkennungsprüfung, Verlustminderung
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- § 52 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 1 Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutzgeräteverordnung)
- § 29 Absatz 1 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 36 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMLEH - BMLEHBGebV)
Rechtsbehelf
Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Weiterführende Links
- Informationen zu Geräteprüfung auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts
https://www.julius-kuehn.de/pruefen-von-psm-technik - Informationen zu Abdrift und Risikominimierung auf der Internetseite des Julis Kühn-Instituts
https://wissen.julius-kuehn.de/at-dokumente/pruefung-und-listung/themen/abdrift - Listen der anerkannten Pflanzenschutzgeräte und -düsen sowie Verzeichnisse zur Verlustminderung und Pflanzenschutzmitteleinsparung in der Datenbank der Anwendungstechnik für Pflanzenschutzgeräte und Saatgutbehandlungseinrichtungen (DAPS)
https://daps.julius-kuehn.de/
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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