Leistungen von A bis Z
Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.05.2026
Betriebe
Betriebe (juristische Personen und Personenvereinigungen) bedürfen für die Durchführung der Installation, der Instandhaltung oder Wartung, der Reparatur oder Außerbetriebnahme von ortsfesten Einrichtungen (Kälteanlagen; Klimaanlagen; Wärmepumpen; Brandschutzeinrichtungen; Organic-Rankine-Kreisläufe) sowie von mobilen Einrichtungen (Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern; Kälteanlagen von leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern, und Eisenbahnkühlwaggons), die fluorierte Treibhausgase oder relevante Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen einschließlich gegebenenfalls natürlicher Kältemittel enthalten, eines Unternehmenszertifikats.
Einzelunternehmen, die natürliche Personen zur Durchführung von Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 ChemKlimaschutzV beschäftigen, können ein Unternehmenszertifikat beantragen.
In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellte Unternehmenszertifikate nach Artikel 10 Absatz 2 Verordnung (EU) 2024/573 stehen dem hier beschriebenen Unternehmenszertifikat gleich.
Betriebe, die
- Installation,
- Instandhaltung oder Wartung,
- Reparatur oder
- Außerbetriebnahme
an ortsfesten Einrichtungen wie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen und Organic-Rankine-Kreisläufen und an mobilen Einrichtungen wie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern sowie Kälteanlagen von leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern, und Eisenbahnkühlwaggons durchführen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 DVO (EU) 2024/2215 bzw. Artikel 1 Abs. 2 DVO (EU) 2025/625.
Der Antrag wird online beim Bayerischen Landesamt für Umwelt gestellt; in Ausnahmefällen kann er dort auch mittels eines Antragsformulars gestellt werden.
Voraussetzungen
Ein Unternehmenszertifikat erhält, wer nachweislich zertifiziertes Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.
Fristen
Keine
Kosten
Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten zwischen 125 und 1.500 EUR je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.Formulare
- Antragsformular - Zertifizierung von Behörden
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 der Kommission zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen an die Ausstellung von Zertifikaten für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen enthalten, und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission
- Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/625 der Kommission zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen an Zertifikate für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate in Bezug auf ortsfeste Brandschutzeinrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase oder relevante Alternativen dazu enthalten, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 304/2008 der Kommission
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Zertifizierung von Personen, Betrieben und Ausbildungsstätten gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Behördliche Anerkennungen)
https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/verordnungen/chemklimaschutzv/index.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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