Leistungen von A bis Z
Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen
Leistungsbeschreibung
Stand: 07.11.2025
Der Freistaat erstattet dem Betreiber der Integrierten Leitstelle den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil der notwendigen Folgeanschaffungskosten für die kommunikations- und informationstechnische Ausstattung und die Datenverarbeitungsprogramme der Integrierten Leitstelle sowie für die zur Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur in der Fläche (Art. 7 Abs. 1 ILSG).
Den Umfang der nach der Ersterrichtung notwendigen Folgeanschaffungen stellt das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der Betreiber der Integrierten Leitstellen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen fest.
Verfahrensablauf
Die Abwicklung des Erstattungsverfahrens obliegt bayernweit zentral der Regierung von Schwaben. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beteiligt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Ausgaben/Kosten
Formulare
- Antrag auf Zusicherung von Kostenerstattungen des Freistaates Bayern für Folgeinvestitionen der Integrierten Leitstellen nach Art. 7 Abs. 1 ILSG
Dieses Formular steht nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Kosten- und Leistungsnachweis für die Kostenerstattung von Folgeinvestitionen der Integrierten Leitstellen nach Art. 7 Abs. 1 ILSG
Dieses Formular steht nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen" finden Sie im BayernPortal.