Leistungen von A bis Z
Computerspiel; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 21.04.2026
Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
Zweck
Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich. Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchsförderung gelegt.
Gegenstand
Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen:
- Konzeptentwicklung: Förderung der Entwicklung eines Spielekonzepts
- Prototypenentwicklung; Förderung der Entwicklung eines Prototyps
- Produktion: Förderung der Produktion eines Computerspiels
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind alle projektbezogenen, erforderlichen und angemessenen Ausgaben für die Entwicklung oder Herstellung des Vorhabens. Die Ausgaben müssen branchenüblich sowie wirtschaftlich und sparsam kalkuliert sein. Ein kalkulierter Gewinn ist nicht zuwendungsfähig. Pauschale Gemeinkosten sowie eine Überschreitungsreserve können jeweils bis zu 10 % berücksichtigt werden.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Konzeptentwicklung:
Für die Konzeptentwicklung kann ein Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
Der Zuschuss darf im Einzelfall folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:
- bis zu 20 000 Euro für einen Antragsteller, dessen Team aus mindestens zwei Personen mit mindestens zwei unterschiedlichen Qualifikationen (z. B. Technik und Grafik) besteht und der bislang nicht mehr als ein Spiel entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat. Ein Antrag nach diesem Spiegelstrich kann höchstens zwei Mal gestellt werden.
- Bis zu 30 000 Euro für einen Antragsteller, der bereits mindestens zwei Spiele entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat.
Prototypenentwicklung:
- Für die Entwicklung eines Prototyps, kann der Antragsteller entweder eine Zuwendung als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung beantragen.
- Zuschuss: Der Zuschuss aus bayerischen Haushaltsmitteln kann bis zu 80 v.H. der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch 100 000 Euro je Vorhaben betragen.
- Darlehen: Das Darlehen aus bayerischen Haushaltsmitteln kann bis zu 80 v. H. der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch 200 000 Euro je Vorhaben betragen. Das Darlehen ist bei Markteinführung oder Veräußerung der Rechte an dem geförderten Prototyp zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate durch die LfA Förderbank Bayern.
Produktion:
- Für die Herstellung eines Spiels kann ein bedingt rückzahlbares und verzinsliches Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt werden. Die Pflicht zur Zahlung eines Zinses endet nach Ablauf des zwölften Monats ab Markteintritt des geförderten Spiels. Nach dem Ende der Pflicht zur Zahlung eines Zinses wird das Darlehen zinslos gewährt.
- Die Herstellung eines Spiels kann mit bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber mit 500 000 Euro aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern gefördert werden, wenn der Rückfluss des Darlehens aus einer Vermarktung des Spiels auf dem nationalen oder internationalen Markt möglich erscheint.
Voraussetzungen
1. Kosten des Projekts:
- Die Kosten müssen normal für die Branche sein und sparsam kalkuliert werden.
- Der Fördervertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn die gesamte Finanzierung des Projekts gesichert ist.
2. Zinsen bei Darlehen:
- Der Zinssatz richtet sich nach der aktuellen Marktlage.
- Der genaue Zinssatz wird im Vertrag mitgeteilt.
3. Erste Auszahlung:
- Für die erste Zahlung muss das Unternehmen einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
4. Projektstart:
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, wenn der Antrag gestellt wird.
- Die Zustimmung für einen vorzeitigen Projektstart gilt ab Eingang des vollständigen Antrags.
5. Qualität und Gesetzeskonformität:
- Das Projekt muss qualitativ hochwertig und wirtschaftlich sinnvoll sein.
- Es werden keine Projekte gefördert, die gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen oder anstößig sind.
- Spiele dürfen höchstens eine Altersfreigabe "ab 16 Jahren" haben.
6. Subunternehmer:
- Maximal 50% der anerkannten Kosten dürfen an Subunternehmer vergeben werden.
7. Antrag und Nachweise:
- Im Antrag muss erklärt werden, welche Förderkriterien erfüllt sind.
- Nach Fertigstellung muss eine Kopie des Projekts zur Archivierung eingereicht werden.
8. Hinweis auf Förderung:
- In den Credits des Spiels muss auf die Förderung durch den Freistaat Bayern hingewiesen werden.
9. Kombinierte Fördermittel:
- Fördermittel können mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange gesetzliche Höchstgrenzen eingehalten werden.
- Keine Förderung, wenn bereits andere Mittel des Freistaats Bayern genutzt werden.
10. Unternehmen in Schwierigkeiten:
- Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten oder die frühere Rückforderungen nicht erfüllt haben, bekommen keine Förderung.
Ausschlusskriterien:
- Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind und Schüler sind nicht antragsberechtigt.
- Für sämtliche Führungs- und Schlüsselpositionen im Team des Antragstellers (Lead-Positionen) ist der Nachweis eines abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums (z. B. Bachelor), einer vergleichbaren Ausbildung oder einer gleichwertigen einschlägigen Berufserfahrung erforderlich. Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind, und Schüler dürfen keine Lead Positionen im Team des Antragstellers einnehmen. Für Einzelpersonen gilt das Erfordernis der o. g. Nachweise entsprechend.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellen.
- Es werden nur Spiele gefördert, die eine Altersfreigabe höchstens bis "ab 16 Jahren" (USK) erwarten lassen bzw. entsprechende Einstufungen anderer geltender Kontrollsysteme (wie z. B. IARC) für den deutschen Markt.
Näheres siehe Richtlinien sowie Internetseite des FFF Bayern.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen. Die Beantragung an sich ist kostenfrei. Im Falle einer Bewilligung der Förderung werden 3% der beantragten Fördersumme durch die LfA als Abwicklungskosten erhoben. Bitte melden Sie sich frühzeitig vor Antragstellung bei den zuständigen Förderreferenten, diese beraten Sie gerne.
(Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Ab Eingang des Förderantrag ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt im Falle einer späteren Förderung die (zuwendungsfähigen) Kosten für die Entwicklung und Bearbeitung des Projekts in der Kalkulation anerkannt werden können.)
Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 6 Woch(en) bis zu 8 Woch(en) zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Projektbeschreibung: Elevator Pitch, Inhalte/Vision, Projektüberblick, ggf. Beschreibung der geplanten Konzeptarbeit
- Kalkulation: Alle Positionen in der Kalkulation sind als Nettokosten anzugeben. Außerdem ist deutlich anzugeben, welche Kosten in Bayern entstehen.
- Finanzierungsplan
- Kulturtest
- weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich
Fristen
Die Antragsfrist beträgt 2 Tag(e). Der Antrag muss dem FFF Bayern spätestens zwei Werktage nach dem jeweiligen Stichtag bis 24 Uhr (per Antragsportal) vorliegen. Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen. Die Stichtage für 2025 sind: 11. Februar 2025 (Sitzung: 27. März 2025), 10. Juni 2025 (Sitzung: 22. Juli 2025) und 21. Oktober 2025 (Sitzung: 26. November 2025).
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Formulare
- Unterlagen und Merkblätter zur Antragsstellung für die Gamesförderung
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Allgemeine Rechtbehelfe
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- FilmFernsehFonds Bayern - Games
http://www.fff-bayern.de/foerderung/foerderbereiche/games/ - Medienpolitik Bayern
http://bayern.de/politik/bund-europa-medien/medienpolitik/ - Games Bavaria
https://www.games-bavaria.com
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Computerspiel; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.