Leistungen von A bis Z
Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer
Leistungsbeschreibung
Stand: 22.08.2025
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
- für technische Arbeitshilfen,
- zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
- zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
- für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
- in besonderen Lebenslagen.
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
- Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
- Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen
Fristen
Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.Kosten
keineFormulare
- Formulare Leistungen für schwerbehinderte Menschen - Arbeitnehmer
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Weiterführende Links
- Online-Zeitschrift "Behinderte Menschen im Beruf"
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/ - Inklusionsamt Bayern - Finanzielle Unterstützung
https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/beschaeftigte/finanzielle-unterstuetzung/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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