Leistungen von A bis Z

Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs

Leistungsbeschreibung

Stand: 30.09.2025

Für einen darstellenden Nachweis eines Grundstücks oder Gebäudes mit amtlicher Karte können Sie eine Flurkarte bestellen und für einen beschreibenden Nachweis eines Grundstücks inkl. Eigentümerangaben einen Flurstücks- und Eigentumsachweis beziehen.

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form. Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.

Den Flurstücks- und Eigentumsnachweis benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.).

Voraussetzungen

Für Flurstücks- und Eigentumsnachweise muss das berechtigte Interesse gemäß Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) dargelegt werden. Dies gilt darüber hinaus für alle Auszüge, die personenbezogene Daten enthalten. Für eigene Flurstücke ist das berechtigte Interesse automatisch gegeben, für fremde Flurstücke ist ein entsprechender Grund darzulegen.

Verfahrensablauf

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Kosten

  • Flurkarte:
    • bis einschließlich DIN A3: 15,00 EUR
    • bis einschließlich DIN A1: 36,00 EUR
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis: 8,00 EUR

Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.

Formulare

  • Antrag auf Katasterauszüge (Empfänger: Vermessungsamt)
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal).