Leistungen von A bis Z
Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung
Leistungsbeschreibung
Stand: 07.11.2025
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Voraussetzungen
Eine Namensänderung, die beispielweise durch Heirat, Tod oder Adoption eintritt, wird auf Antrag eines Beteiligten durch das Grundbuchamt eingetragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Namensänderung, an den das Gesetz keine bestimmten Anforderungen stellt.
Ein möglicher Nachweis kann sein:
- die Vorlage der Eheurkunde,
- die Vorlage eines Auszugs aus dem Familienstammbuch,
- die Vorlage einer Bescheinigung des Standesamts über die Namenänderung,
- die Vorlage eines Personalausweises,
- die elektronische Übermittlung eines im Personalausweis enthaltenen elektronischen Identitätsnachweis (§ 18 Personalausweisgesetz) oder
- ein Verweis auf das bereits aktualisierte Melderegister.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Grundbuchamt zur Eintragung der Namensänderung weitergehende Unterlagen benötigt.
Kosten
Eine Namensänderung ist gebührenfrei.Formulare
- Antrag auf Namensberichtigung im Grundbuch
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal).
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