Leistungen von A bis Z

Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Leistungsbeschreibung

Stand: 27.07.2026

Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte. Bitte beachten Sie die Informationen zu kostenpflichtigen Diensten im Internet unter "Besondere Hinweise".

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

Voraussetzungen

Eine Namensänderung, die beispielweise durch Heirat, Tod oder Adoption eintritt, wird auf Antrag eines Beteiligten durch das Grundbuchamt eingetragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Namensänderung, an den das Gesetz keine bestimmten Anforderungen stellt.

Ein möglicher Nachweis kann sein:

  • die Vorlage der Eheurkunde,
  • die Vorlage eines Auszugs aus dem Familienstammbuch,
  • die Vorlage einer Bescheinigung des Standesamts über die Namenänderung,
  • die Vorlage eines Personalausweises,
  • die elektronische Übermittlung eines im Personalausweis enthaltenen elektronischen Identitätsnachweis (§ 18 Personalausweisgesetz) oder
  • ein Verweis auf das bereits aktualisierte Melderegister.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Grundbuchamt zur Eintragung der Namensänderung weitergehende Unterlagen benötigt.

Verfahrensablauf

Sie können die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.

Hinweise

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

Fristen

keine

Kosten

Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

Formulare

  • Antrag auf Namensberichtigung im Grundbuch
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal).