Leistungen von A bis Z

Tierarzt/Tierärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Leistungsbeschreibung

Stand: 11.11.2025

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Wenn Sie den tierärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Tierarzt/Tierärztin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landestierärztekammer.

Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Verfahrensablauf

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde im Original

Fristen

keine

Kosten

keine

Formulare

  • Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).