Leistungen von A bis Z

Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen

Leistungsbeschreibung

Stand: 13.03.2026

Der Freistaat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Zweck

Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.

Gegenstand

Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und den Umbau von bedarfsgerechten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen. Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

  • Die Förderung erfolgt über ein Baudarlehen und einen Zuschuss.
  • Die Förderung erfolgt für die Dauer von 40 oder 55 Jahren.
  • Der Mieter erhält bei der Einkommensorientierten Förderung einen Mietzuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt. 

Voraussetzungen

  • Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern darf nur gefördert werden, wenn vor Ort nachweislich ein bedeutsamer, nicht nur kurzfristiger Bedarf für diesen Wohnraum besteht. Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit mindestens drei Mietwohnungen. 
  • Die Wohnungen dürfen nur an Haushalte (Mieter) vermietet werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Ziel ist es, dass mit den höchstmöglichen Einkommensgrenzen rund 60 Prozent der bayerischen Haushalte Zugang zur Wohnraumförderung haben.
  • Es ist ein angemessener Eigenkapitalanteil von mind.15 % der Gesamtkosten erforderlich.
  • Die Landesbodenkreditanstalt führt gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung durch.
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig: 1. Das Vorhaben ist möglichst frühzeitig mit der Bewilligungsstelle (siehe unter "Für Sie zuständig") abzustimmen. In der Folge kann der Antrag mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle. 2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis zum Grundstück und Erbbaurecht
    • Nachweis über Fremd- und Eigenmittel
    • Sonstige Nachweise (z.B. bei einer Baubetreuung)
    • Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

  • Antrag Aufwendungsorientierte Förderung
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Antrag "Mietwohnraum Grundförderung" - Stabau Ib
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Grundförderung: Ratenabruf (Neubau, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung) - RA 4
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Grundförderung: Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude - Stabau IV
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Erläuterungen zum Ausfüllen der Anträge Stabau Ib und Stabau If
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Anlage 1 zu den Antragsformblättern Stabau Ib, Stabau IIb, Stabau If und Stabau IIf - Verzeichnis der Wohnungen
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Antrag Zusatzförderung - Stabau Ic
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).