Leistungen von A bis Z

Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 15.10.2026

Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).

Zweck

Die Förderung soll den Bewohnern von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum für die Dauer der Belegungsbindung ermöglichen die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen.

Gegenstand

Die Zusatzförderung stellt sicher, dass die Bewohner von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum während der Dauer der Belegungsbindung in der Lage sind, mit dem ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen die laufende Mietbelastung zu tragen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Mieter.

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden die Mietkosten gefördert.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Zusatzförderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der zumutbaren Miete. Dieser Betrag bleibt für die Bindungsdauer unverändert. Bei der Berechnung der monatlichen Zusatzförderung ist die von der Bewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zugrunde zu legen.

Voraussetzungen

Der Antragssteller muss eine Wohnung bewohnen, die in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert wurde und einer Sozialbindung unterliegt. 

Die Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts (vergleiche Art. 5 BayWoFG) und dessen Zuordnung in Einkommensstufen.

Verfahrensablauf

Schriftliche Antragsstellung 

Der Förderantrag ist unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare (Einkommenserklärung im Original - Formblatt Stabau III a - mit einem Antrag auf die Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c - und dort bezeichneten Unterlagen) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

Elektronische Antragsstellung 

Wenn die zuständige ein Online-Verfahren bereitstellt, können Sie darüber den Antrag übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Stabau I c
    • Stabau III a
    • Stabau III b

Hinweise

Die Zusatzförderung wird für jeweils 24 Monate ab dem Beginn des

Mietverhältnisses, frühestens jedoch ab dem Ersten des Monats der

Antragstellung, bewilligt. Sie wird längstens für die Dauer der

Belegungsbindung gewährt und in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt.

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Formulare

  • Einkommenserklärung des Antragstellers - Stabau III a
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige - Stabau III b
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Antrag auf Mietwohnraum - Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c
    Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).