Leistungen von A bis Z
Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Leistungsbeschreibung
Stand: 17.12.2025
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.
Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzungen
Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen und Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Fristen
keineKosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.
Verwandte Themen
- Schwarzarbeit; Informationen zur Bekämpfung
- Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerk; Anzeige des Beginns des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes
- Handwerksrolle; Beantragung einer Ausübungsberechtigung für weiteres zulassungspflichtiges Handwerk
- Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung bei der Handwerkskammer
- Handwerkskarte; Erhalt
- Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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