Leistungen von A bis Z
Soziale Entschädigung für Waisen; Beantragung einer monatlichen Entschädigungszahlung
Leistungsbeschreibung
Stand: 11.08.2025
Waisen von Opfern der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantragen
Sterben Geschädigte an den Folgen einer Schädigung, können deren Kinder eine monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) erhalten. Sterben leistungsberechtigte Geschädigte an schädigungsfremden Leiden, kann unter den gleichen Bedingungen wie bei der Witwenbeihilfe eine Waisenbeihilfe gewährt werden.
Die MEZ an Waisen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Sie wird längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt für Waisen, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein Freiwilliges soziales Jahr leisten oder infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten.
Die Höhe der Waisenrente richtet sich danach, ob noch ein Elternteil lebt (Halbwaise) oder ob beide Elternteile verstorben sind (Vollwaise).
Im Einzelnen gelten seit 01.01.2024 folgende Leistungen:
Monatliche Entschädigungszahlung
Sie steht ohne Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse stets zu und beträgt monatlich 408 EUR für Halbwaisen und 638 EUR für Vollwaisen.
Voraussetzungen
Eine MEZ erhalten nach dem Tode des Geschädigten seine Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Verfahrensablauf
Sie können den Leistungsantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.
Kosten
keineFormulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Verwandte Themen
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Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Zentrum Bayern Familie und Soziales - Kriegsopfer
https://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/kriegsopfer/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
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