Leistungen von A bis Z
Soziale Entschädigung für hinterbliebene Eltern; Beantragung einer monatlichen Entschädigungszahlung
Leistungsbeschreibung
Stand: 02.07.2025
Eltern von Opfern der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können Leistungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) beantragen.
Sterben Geschädigte an den Folgen einer Schädigung, erhalten deren leibliche Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung (MEZ), wenn sie voll erwerbsgemindert sind oder aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben können oder das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den leiblichen Eltern stehen (mit gewissen Einschränkungen) Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie Großeltern gleich. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte und ist bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen ausgeschlossen.
Die MEZ beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung gestorben ist, für beide Elternteile je 157 €, soweit nur noch ein Elternteil lebt 261 EUR.
Voraussetzungen
Eltern sind voll erwerbsgemindert oder können aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben oder haben das 60. Lebensjahr vollendet habe.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Leistungsantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Erwerbsunfähigkeit
Fristen
Die Versorgung beginnt in der Regel mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Wird der Erstantrag von Hinterbliebenen vor Ablauf eines Jahres nach dem Tode des Geschädigten gestellt, beginnt die Versorgung frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat.
Kosten
keine
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Sozialleistungen; Einreichung eines Widerspruchs
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Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Zentrum Bayern Familie und Soziales - Kriegsopfer
https://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/kriegsopfer/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
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