Leistungen von A bis Z
Bayerisches Familiengeld; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.01.2026
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten weiterhin das Bayerische Familiengeld.
Für Fragen zum Familiengeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Formulare
- Antrag auf Familiengeld
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Änderungsmitteilung Elterngeld/Familiengeld
Für Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) verwenden Sie bitte dieses Formular.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Infos zum Familiengeld auf der Homepage des ZBFS
https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Bayerisches Familiengeld; Beantragung" finden Sie im BayernPortal.