Leistungen von A bis Z
Krippengeld; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.01.2026
Vom Bayerischen Krippengeld können weiterhin Eltern von kleinen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, profitieren.
Für Fragen zum Krippengeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Formulare
- Antrag auf Krippengeld
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Änderungsmitteilung Krippengeld
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Infos zum Bayerischen Krippengeld auf der Homepage des ZBFS
https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/krippengeld/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Krippengeld; Beantragung" finden Sie im BayernPortal.