Leistungen von A bis Z
Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
Leistungsbeschreibung
Stand: 17.04.2025
Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.
Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.
Voraussetzungen
Die Beförderung Verstorbener (Überführung) ist nur zulässig, wenn der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind und keine Gründe der Strafrechtspflege entgegenstehen. Die Überführung zum Bestattungsplatz oder Krematorium innerhalb der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft des Sterbeorts ist so durchzuführen, dass die Würde des Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werden.
Bei Überführungen innerhalb Bayerns im Übrigen ist die Todesbescheinigung in jedem Fall mitzuführen. Bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes ist zusätzlich eine Bestattungsgenehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.
Verstorbene dürfen im Straßenverkehr grundsätzlich nur mit Leichenwagen befördert werden, also mit Fahrzeugen, deren Aufbauten zur Beförderung Verstorbener eingerichtet sind und die ausschließlich hierfür verwendet werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, sofern eine würdige Beförderung gesichert ist und gesundheitliche Gefahren nicht zu befürchten sind. Die Benutzung von Fahrzeugen, die der gewerblichen Personenbeförderung, der Beförderung von Lebensmitteln oder Tieren dienen, ist nicht zulässig.
Die Überführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfordert grundsätzlich keine besondere Erlaubnis.
Bei Überführungen ins Ausland ist das Mitführen eines Leichenpasses statt der Todesbescheinigung notwendig, wenn das Land, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen Leichenpass verlangt. Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt (siehe "Leichenpass; Beantragung der Ausstellung" unter "Verwandte Themen"). Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind zusätzlich die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten.
Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland hat der Beförderer einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitzuführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist. Liegt weder ein Leichenpass noch ein ihm vergleichbares Dokument vor, so ist eine von der Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich die Überführung in Bayern beginnt, ausgestellte Bescheinigung über die Zulässigkeit der Weiterbeförderung zum Bestattungsplatz mitzuführen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der VG Kasendorf
Christopher Weggel
Telefon: | 09228/9996-20 |
E-Mail: | weggel@kasendorf.de |
tätig für: | OrdnungsamtPassamtBauamtEinwohnermeldeamt |
Norbert Groß
Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | gross@kasendorf.de |
tätig für: | Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf |
Werner Hofmann
Telefon: | 09228/9996-50 |
E-Mail: | werner_hofmann@kasendorf.de |
Raum: | 14 |
tätig für: | Wasser / Kanal / Zweckverbände |
Anita Kanis
Telefon: | 09228/9996-30 |
E-Mail: | kanis@kasendorf.de |
Raum: | 19 |
tätig für: | StandesamtEinwohnermeldeamtPassamt |
Andreas Knarr
Telefon: | 09228/9996-70 |
E-Mail: | knarr@kasendorf.de |
Raum: | 15 |
tätig für: | GrundsteuerEDVVerbrauchsgebühren (Wasser / Kanal)Zweckverband zur Wasserversorgung der Sanspareil GruppeHundesteuerKasse |
Rainer Mattern
E-Mail: | datenschutz@gkds.bayern |
tätig für: | Datenschutzbeauftragter extern |
Birgit Pichl
Telefon: | 09228/9996-40 |
E-Mail: | pichl@kasendorf.de |
Raum: | 15 |
tätig für: | Kasse |
Nina Pittroff
Telefon: | 09228/9996-16 |
E-Mail: | pittroff@kasendorf.de |
Raum: | 16 |
tätig für: | KasseWahlenZweckverband zur Wasserversorgung der Sanspareil GruppeGewerbesteuerGrundsteuer |
Herbert Schmidt
Telefon: | 09228/9996-60 |
E-Mail: | schmidt@kasendorf.de |
tätig für: | Kämmerei |
Antonia Schramm
Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | schramm@kasendorf.de |
tätig für: | RentenangelegenheitenHauptverwaltungBauamtGewerbesteuer |
Silke Strobel
Telefon: | 09228/9996-18 |
E-Mail: | strobel@kasendorf.de |
tätig für: | ÖffentlichkeitsarbeitBürgerbüroFremdenverkehrTouristik |
Christopher Weggel
Telefon: | 09228/9996-20 |
E-Mail: | weggel@kasendorf.de |
tätig für: | OrdnungsamtPassamtBauamtEinwohnermeldeamt |
Antonia Schramm
Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | schramm@kasendorf.de |
tätig für: | RentenangelegenheitenHauptverwaltungBauamtGewerbesteuer |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug" finden Sie im BayernPortal.