Leistungen von A bis Z
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.09.2025
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.
Bearbeitungsdauer
Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Todesbescheinigung
Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben. - bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes: Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung
- Todesbescheinigung
Fristen
keine
Kosten
Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
- Todesbescheinigung; Weitergabe
- Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
- Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
- Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung
- Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
- Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
- Bestattung; Anmeldung
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der VG Kasendorf
Anita Kanis
Telefon: | 09228/9996-30 |
E-Mail: | kanis@kasendorf.de |
Raum: | 19 |
tätig für: | PassamtEinwohnermeldeamtStandesamt |
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E-Mail: | weggel@kasendorf.de |
tätig für: | EinwohnermeldeamtBauamtPassamtOrdnungsamt |
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